Ruf nach dem Gesetzgeber
Wird nur noch ausgeschafft, wer will?
Das Bundesgericht hat am 30. Januar dieses Jahres einen Ausländer aus der Ausschaffungshaft entlassen, weil er sich einer Ausschaffung widersetzt und sein Heimatstaat Mali die zwangsweise Ausschaffung nicht duldet. Eine freiwillige Rückreise dagegen könnte jederzeit organisiert werden. Damit ist die rechtsstaatlich problematische Situation entstanden, dass es dem Belieben des illegal eingereisten Ausländers überlassen bleibt, ob er ausgeschafft und bis dahin inhaftiert werden kann oder aus der Haft entlassen werden muss.
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