High am Steuer
Cannabis grundsätzlich gleich zu behandeln wie Alkohol
Rechtsgebiete:
Strassenverkehrsrecht
Zitiervorschlag: Peter Josi, High am Steuer, in: Jusletter 19. April 2004
Das Führen eines Fahrzeugs nach dem Konsum von Cannabis stellt gemäss einem Urteil des Kassationshofs grundsätzlich nicht bloss eine einfache, sondern eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar (Art. 90 Ziff. 2 SVG).