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Liebe Leserinnen
Liebe Leser

Wir freuen uns, Sie nach einer kurzen österlichen Verschnaufpause mit folgenden Beiträgen wieder bei uns begrüssen zu dürfen:

Prof. Dr. Hugo Casanova bespricht unter dem Titel «Parallele Ausgestaltung des kantonalen Instanzenzuges bezüglich der kantonalen direkten Steuern und der direkten Bundessteuer» ein zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenes Urteil des Bundesgerichts (BGE 2A.355/2003 vom 19. Dezember 2003).

Von Prof. Dr.iur. Paul Eitel dürfen wir Anmerkungen zu BGE 129 III 580 ff. (5C.22/2003; «Nichtigkeit vs. Ungültigkeit eines Testamentszusatzes») publizieren.

Dr.iur. Roland Pfäffli orientiert in seinem Beitrag über das «Vorkaufsrecht an Grundstücken: Grundsätze und Ausübungsverfahren».

Aus der Feder von Markus Felber und Peter Josi stammen die Kurzbeiträge zur Rechtsprechung des Bundesgerichts.

Zur Info: Unter www.weblaw.ch/jusletter/schwerpunkt.asp sind neu die geplanten Schwerpunkt-Ausgaben von Jusletter für jedermann einsehbar.

Mit freundlichen Grüssen

Franz Kummer
Mit-Herausgeber Jusletter

Hugo Casanova
Abstract

In einem zur Veröffentlichung in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteil vom 19. Dezember 2003 (2A.355/2003; bereits veröffentlicht in StR 2004, S. 314, RJJ 2003, S. 142, RDAF 2003 II, S. 565, sowie – übersetzt – in Pra 2004, S. 188) hat das Bundesgericht entschieden, dass Kantone, welche für die unter das StHG fallenden Steuern den Weiterzug des Entscheides der kantonalen Steuerrekurskommission an eine weitere verwaltungsunabhängige kantonale Instanz vorsehen, einen entsprechenden Instanzenzug auch für die direkte Bundessteuer zu öffnen haben. (Diese Rechtsprechung wurde seither bereits auf andere Fälle aus verschiedenen Kantonen angewandt, vgl. etwa zuletzt die Urteile 2A.554/2003 vom 23.2.2004 sowie 2A.421/2003 vom 15.3.2004.)

Paul Eitel
Abstract

Ein Fall, welchem eine «separat» weder datierte noch unterschriebene Einfügung in ein Testament zugrunde lag, gab dem Bundesgericht Gelegenheit, sich zur Abgrenzung zwischen nichtigen und (im Sinne der Art. 519 ff. ZGB) ungültigen Verfügungen von Todes wegen zu äussern. Das Urteil verdeutlicht exemplarisch die Tragweite der Unterscheidung, lässt aber auch einige Fragen offen. Das Gericht konnte sich nämlich auf den Befund beschränken, dass die Einfügung jedenfalls nicht nichtig sei, und brauchte gar nicht zu prüfen, ob sie gegebenenfalls hätte für ungültig erklärt werden müssen.

Roland Pfäffli
Abstract

In diesem Aufsatz befasst sich der Autor mit der Vormerkung des Vorkaufsrechts im Grundbuch sowie mit dem Vorkaufsfall. Zudem wird das Ausübungsverfahren sowohl bei den vertraglichen wie auch bei den gesetzlichen Vorkaufsrechten erläutert. Die Ausweise, welche bei der Ausübung dem Grundbuchamt einzureichen sind, und welches die Aufgaben des Grundbuchverwalters sind, bilden weitere Kapitel in dieser Abhandlung.

Peter Josi
Abstract

Das Führen eines Fahrzeugs nach dem Konsum von Cannabis stellt gemäss einem Urteil des Kassationshofs grundsätzlich nicht bloss eine einfache, sondern eine grobe Verletzung der Verkehrsregeln dar (Art. 90 Ziff. 2 SVG).

fel.
Abstract

Ergibt sich in einem von den Strafverfolgungsbehörden des Bundes geführten Verfahren wegen mutmasslicher internationaler Wirtschaftskriminalität, dass es im Wesentlichen um Geldwäscherei in der Schweiz geht, ist das Verfahren der Staatsanwaltschaft des betroffenen Kantons zu übertragen.

fel.
Abstract

Das zwischen der Schweiz und der Europäischen Union abgeschlossene und seit dem 1. Juni 2002 in Kraft stehende Freizügigkeitsabkommen enthält für den Bereich der Sozialversicherung ein sogenanntes Leistungsexportprinzip. Dieses bezweckt laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) «die uneingeschränkte Auszahlung von Leistungen, ungeachtet dessen, in welchem Mitgliedstaat eine Person wohnt».

fel.
Abstract

Bei einer Scheidung werden die Austrittsleistungen der beruflichen Vorsorge laut einem Urteil des Bundesgerichts auch dann hälftig geteilt, wenn ein Ehegatte noch arbeitet, obwohl er bereits von einer vorzeitigen Pensionierung profitieren könnte.

Peter Josi
Abstract

Der mit einer Wohnung im Stockwerkeigentum «untrennbar» verbundene Parkplatz in der Autoeinstellhalle kann laut Bundesgericht im Grundbuch mit einem Benutzungsrecht zugunsten einer anderen Stockwerkeinheit belastet werden.

Peter Josi
Abstract

Das Bundesgericht hat den Entscheid der Rekurskommission des Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (Reko UVEK) bestätigt, mit dem sie die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung für Beschwerden gegen die Südanflüge auf den Flughafen Zürich verweigert hatte. Die Anflüge auf Piste 34 vorab in den frühen Morgenstunden waren vom Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) im Juni genehmigt worden. Allfällige Beschwerden entzog es die aufschiebende Wirkung.

Jurius
Abstract

Im Rahmen der Totalrevision der Bundesrechtspflege hat eine von Bundesrat Christoph Blocher geleitete Arbeitsgruppe Vorschläge erarbeitet, wie der umstrittene Zugang zum Bundesgericht neu geregelt werden soll: Bei der Verletzung verfassungsmässiger Rechte soll eine zusätzliche Form der Beschwerde an das Bundesgericht möglich sein. Zudem soll die Streitwertgrenze in Zivilsachen weniger stark als vorgesehen angehoben werden.

Jurius
Abstract

Die Prämienforderung der obligatorischen Unfallversicherung wird künftig von der Konkursbetreibung ausgenommen und der Betreibung auf Pfändung unterstellt. Der Bundesrat hat die Änderung im Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Bundesrat Christoph Blocher, Vorsteher des Eidg. Justiz- und Polizeidepartements (EJPD), hat eine Arbeitsgruppe für die Umsetzung der Verwahrungsinitiative eingesetzt. Die von Heinrich Koller, Direktor des Bundesamtes für Justiz, geleitete Arbeitsgruppe hat den Auftrag, bis Ende Juni 2004 einen Vorentwurf und Bericht vorzulegen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 7. April 2004 eine Änderung der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz beschlossen. Damit kann die parlamentarische Initiative Suter «Menschliche Arbeitsbedingungen für Assistenzärzte» umgesetzt werden, deren Ziel die Unterstellung dieser gesamten Berufsgruppe unter das Arbeitsgesetz war.

Jurius
Abstract

Darf der Vorgesetzte das Telefon abhören? Kann ich bei der Verwaltung als Bürgerin/Bürger meine eigenen Daten einsehen? Videoüberwachung in der Schule? Kann ein Betroffener Einsicht in den Polizeirapport nehmen? Liefert die Gebäudeversicherung der Steuerverwaltung Daten? Fünf Fragen aus der Fülle von Themen, mit denen sich der Datenschutzbeauftragte des Kantons Zug (DSB), René Huber, im vergangenen Jahr beschäftigt hat. Die Antworten sind im Tätigkeitsbericht 2003 nachzulesen.

Jurius
Abstract

Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 4. Dezember 2003 bezüglich Art. 10 Abs. 1 und 2, Art. 26 Abs. 1 und 2 MWSTV

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 13. März 2004 bis und mit 16. April 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und - sofern vorhanden - zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.