Liebe Leserinnen und Leser

Ass. Prof. Dr. Christa Tobler analysiert in «Die Öffnung des Strommarktes in der Schweiz» die juristische Problematik des Stromdurchleitungsrechts in Bezug auf das Wettbewerbsrecht, die Wirtschaftsfreiheit sowie das Enteignungsrecht nach den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes.

«Ein Teilzeitwohnrecht ist eine gute Möglichkeit, mit einem Besitz flexibel an vielen Orten Urlaub zu machen. Um diese Urlaubsform zu nutzen, erwirbt man an einer angeschlossenen Ferienanlage ein Teilzeitwohnrecht. Diese Wohnrechte werden in den unterschiedlichsten Formen angeboten» (http://time-share-boerse.de). Sog. Time-Sharing Programme bringen aber nicht immer nur Vorteile mit sich. Dr.iur. Roland Pfäffli untersucht das «Institut des Teilzeitwohnrechts» unter Einbezug der vorgesehenen Revision des OR und zeigt Lösungsansätze in der Praxis auf.

Drei Jurius-Beiträge widmen sich der letztjährigen Telders International Law Moot Court Competition. Im Jahr 2003 gewann das Team der Universität St. Gallen, bestehend aus Karin Oberlin, Lena Papageorgiou, Philipp Frech und Daniel Häusermann (Team Coach: Bernhard Hofstötter), den Wettbewerb. Grundlage bildete ein Fall rund um den Problemkreis der individuellen Verantwortlichkeit von Staatsoberhäuptern für Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord. Neben der mündlichen Darstellung ihrer Argumente vor international renommierten Völkerrechtsexperten musste jedes Team Schriftsätze vorbereiten. Dabei galt es, den Fall aus anwaltlicher Sicht durchzuargumentieren, einmal aus Sicht des Klägers, einmal aus Sicht des Beklagten («The Migdal - Bayarat Dispute»).

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Christa Tobler
Christa Tobler
Abstract

Im letzten Sommer anerkannte das schweizerische Bundesgericht erstmals in einem konkreten Fall das Recht eines gebietsfremden Stromlieferungsunternehmens auf Einspeisung des von ihm produzierten Stroms in ein fremdes Stromnetz. Der Entscheid stützt sich auf das Wettbewerbsrecht, scheint aber zugleich anzudeuten, dass dies nicht der einzig denkbare Argumentationsrahmen ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die juristische Problematik des Stromdurchleitungsrechts im Lichte des Wettbewerbsrechtes, der verfassungsrechtlichen Wirtschaftsfreiheit sowie des Enteignungsrechtes nach den Bestimmungen des Elektrizitätsgesetzes.

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Der Erwerber von Teilnutzungsrechten an Immobilien (Time-Sharing) soll besser vor Missbräuchen geschützt werden. Es wird beabsichtigt, das Obligationenrecht zu ändern. Eine ausführliche Informationspflicht und ein Widerrufsrecht sollen den Käufer vor unüberlegten Vertragsabschlüssen schützen. Zudem zeigt der Autor Lösungsmöglichkeiten für die Ausgestaltung von «Eigentum auf Zeit», wobei auch das neue Modell «Pagameno» berücksichtigt wird.

Jurius
Jurius
Abstract

The case put before the teams of the Telders International Law Moot Court Competition 2003, entitled the Migdal – Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. The following article contents the case and the clarifications of the case.

Jurius
Jurius
Abstract

The following article contents the memorials at the Telders International Law Moot Court Competition 2003 for the applicant, the Republic of Migdal. The case, entitled the Migdal – Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. This text was written by the winning team.

Jurius
Jurius
Abstract

The following article contents the memorials for the respondent, the Republic of Bayarat. The case, entitled the Migdal – Bayarat Dispute, combines international legal issues in the fields of immunity, jurisdiction, and state responsibility. This text was written by the winning team.

fel.
fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Bauunternehmers wegen Hehlerei bestätigt, der einen gestohlenen hydraulischen Spitzhammer «Rammer S 56» erworben hatte, ohne dabei von der deliktischen Herkunft des Geräts auch nur etwas zu ahnen. Erst geraume Zeit später, nachdem er die Maschine längst hatte auf die Farben seines Unternehmens umspritzen lassen, erfuhr er vom Diebstahl. Vorgeworfen wird ihm einzig, dass er den Spitzhammer danach weiter im Einsatz liess.

fel.
fel.
Abstract

Es bleibt beim Schuldspruch wegen versuchter vorsätzlicher Tötung und bei einer Freiheitsstrafe von acht Jahren Zuchthaus für eine 38-jährige Frau aus Uster, die im Februar 2002 ihren Ehemann vergiften wollte (NZZ 31. 10. 03). Das Bundesgericht hat eine Nichtigkeitsbeschwerde der Staatsanwaltschaft abgewiesen, die eine Verurteilung wegen Mordes verlangt hatte. Aus Sicht der Richter in Lausanne liegt zwar ein Grenzfall vor, doch hat das Zürcher Obergericht die Tat zu Recht nicht als Mord gewertet.

fel.
fel.
Abstract

Das bei der Befestigung am Gehäuse zinnenförmig gestaltete typische Swatch-Uhrenband ist vom Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum zu Recht nicht als dreidimensionale Marke ins Register eingetragen worden.

fel.
fel.
Abstract

Die Eigentümer eines 1998 in der Kernzone Dorf der Gemeinde Erlenbach als Ersatz eines alten Ökonomiegebäudes bewilligten Zweifamilienhauses müssen eine unbewilligte Terrasse im Dachbereich beseitigen.

fel.
fel.
Abstract

Das Bundesgericht hat die staatsrechtliche Beschwerde der Eigentümerin einer Luxusvilla in St. Moritz gutgeheissen, die pro Jahr über 7000 Franken Gebühren für Frischwasser sowie für die Entsorgung von Abwasser und Kehricht bezahlen sollte.

Jurius
Jurius
Abstract

Die Kontrollstelle hat ihre Praxis zum physischen Transport von Vermögenswerten präzisiert. Der Transport von Bargeld, Edelmetallen oder Inhaberpapieren ist dem Geldwäschereigesetz unterstellt, unabhängig davon, ob der Kunde des Transportunternehmens Absender oder Empfänger der Sendung ist und ohne Berücksichtigung der Verpackungsart, d.h. unversiegelt oder versiegelt, sofern sich das Transportunternehmen nicht ausdrücklich weigert, solche Vermögenswerte zu transportieren.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat erachtet Altersschranken für Mitglieder der Exekutive und Legislative als untauglich und verfassungsrechtlich fragwürdig. Dies hält er in seinem am 21. April 2004 verabschiedeten Bericht über Seniorendiskriminierung fest.

Jurius
Jurius
Abstract

Unternehmen können in Zukunft ihre Rechtsform optimal ausgestalten und besser an veränderte Bedürfnisse anpassen. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 das Fusionsgesetz sowie die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe auf den 1. Juli 2004 in Kraft gesetzt (Handelsregisterverordnung).

Jurius
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Abstract

Die Einführung eines papierlosen Schuldbriefes und weitere Neuerungen sieht die Teilrevision des Zivilgesetzbuches (Immobiliarsachen- und Grundbuchrecht) vor. Der Bundesrat hat am 21. April 2004 das Eidg. Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) ermächtigt, den rund hundert Artikel umfassenden Vorentwurf bis Ende November 2004 in die Vernehmlassung zu schicken. Es handelt sich um die grösste Teilrevision des Immobiliarsachen- und Grundbuchrechts seit Inkrafttreten des Zivilgesetzbuches (ZGB) im Jahr 1912.

Jurius
Jurius
Abstract

Das OLG Koblenz fand mit Urteil (2 U 504/03) vom 30. Okt. 2003 in der Vertragsklausel eines Internetproviders einen Verstoss gegen Treu und Glauben. Dieser hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Vertrag mit Mindestlaufzeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit 4-wöchiger Kündigungsfrist ausbedungen. Der Kunde durfte, mit gleicher Frist, nur auf Ende der Mindestlaufzeit kündigen.

Jurius
Jurius
Abstract

Das Landgericht Köln hat mit Urteil (28 O 706/02) vom 26. Nov. 2003 entschieden, dass ein Portalbetreiber für den Inhalt von bei ihm abrufbaren Kleinanzeigen haftet. In seinen Geschäftsbedingungen hatte der Betreiber vermerkt, dass jede Anzeige vor der Freischaltung kontrolliert werde. Damit habe sich der Betreiber selber eine Prüf- und Rückfragepflicht auferlegt. In casu lautete die Anzeige: «Porsche wegen privater Insolvenz für nur 29’000 Euro abzugeben». Sie enthielt die Telefonnummer des Fahrzeughalters und wurde unter fremdem Namen aufgegeben. Das Urteil wird im Folgenden im Volltext wiedergegeben.