Einseitige Kündigungsbedingungen in AGB's unzulässig
Urteil (2 U 504/03) des OLG Koblenz vom 30. Oktober 2003
Das OLG Koblenz fand mit Urteil (2 U 504/03) vom 30. Okt. 2003 in der Vertragsklausel eines Internetproviders einen Verstoss gegen Treu und Glauben. Dieser hatte sich in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für einen Vertrag mit Mindestlaufzeit ein jederzeitiges Kündigungsrecht mit 4-wöchiger Kündigungsfrist ausbedungen. Der Kunde durfte, mit gleicher Frist, nur auf Ende der Mindestlaufzeit kündigen.
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