Eventualvorsätzliche Tötung durch Rasen
Rechtliches zu einem spontanen Autorennen im Seetal
Zitiervorschlag: Markus Felber, Eventualvorsätzliche Tötung durch Rasen, in: Jusletter 14. Juni 2004
Wer sich auf ein privates Autorennen innerorts einlässt und dabei so grosse Risiken eingeht, dass es letztlich Glück und Zufall überlassen bleibt, ob es zu einem tödlichen Unfall kommt oder nicht, der muss damit rechnen, wegen eventualvorsätzlicher Tötung zur Verantwortung gezogen zu werden.