Liebe Leserinnen und Leser

Am 19. März 2004 hat das Parlament eine Änderung der Art. 176 und 296 SchKG beschlossen. Dr. iur. Roland Pfäffli bespricht die Änderung der Frist für die Anmerkung des Konkurses sowie des Nachlassvertrages im Grundbuch («Aktuelle Änderung im SchKG bezüglich Grundbuch»). 

Dr. iur. Daniel Hunkeler kommentiert BGE 5C.206/2003 vom 5. Februar 2004 («Abänderung des Kollokationsplanes und Erlöschen der Stundungswirkungen im Nachlassverfahren»).

Dr. Karl Spielberger und Rolf Heim plädieren für die Anpassung von Gläubigerrechten im Nachlassrecht. Gewisse Sonderrechte müssten zum Zwecke der Rettung des zu sanierenden Unternehmens an die unternehmerische Wirklichkeit angepasst werden («Die Gefährdung der gerichtlichen Nachlasssanierung durch die Ausübung von Gläubigerrechten»).

Martin Sterchi widmet sich BGE 130 II 87, in welchem sich das Bundesgericht mit der Frage beschäftigte, ob und unter welchen Voraussetzungen sich angestellte Anwälte ins Anwaltsregister eintragen lassen können.

«Wie soll angesichts der technologischen und sozialen Herausforderungen der Informationsgesellschaft sichergestellt werden, dass die Privatheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft wirksam geschützt wird?» Dr. Bruno Baeriswyl und Dr. Beat Rudin äussern sich zu Risiken und Chancen eines modernen Datenschutzes.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Koordination Jusletter

Roland Pfäffli
Roland Pfäffli
Abstract

Kaum beachtet, aber trotzdem im Einzelfall von grosser Bedeutung: Das Eidgenössische Parlament hat in seiner Schlussabstimmung am 19. März 2004 eine Änderung des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG / SR 281.1) beschlossen. Der Konkurs bzw. die Nachlassstundung ist künftig spätestens zwei Tage nach der Konkurseröffnung bzw. nach der richterlichen Bewilligung im Grundbuch anzumerken.

Daniel Hunkeler
Daniel Hunkeler
Abstract

Die von der Berufungsklägerin erhobene Kollokationsklage war unter den gegebenen Umständen zulässig und verstiess insbesondere nicht gegen den Grundsatz von Treu und Glauben (E.2). Wenn in einem gerichtlichen Nachlassverfahren die vom Nachlassrichter bewilligte Stundungsdauer abläuft und weder ein gerichtlicher Widerrufs- noch ein gerichtlicher Bestätigungsentscheid ergeht, fallen die Wirkungen der Stundung mit Ablauf der Stundungsdauer ohne Weiteres dahin (E.3).

Karl Spielberger
Karl Spielberger
Rolf Heim
Rolf Heim
Abstract

Das Nachlassverfahren nach dem schweizerischen Schuldbetreibungs- und Konkursrecht (SchKG) räumt privilegierten Gläubigern Sonderrechte ein, die aus sozialen Überlegungen zweifellos gerechtfertigt sind. Die Ausübung dieser Rechte kann jedoch die Fortführung oder den Verkauf des zu sanierenden Unternehmens stark gefährden und sich somit kontraproduktiv auswirken.

Martin Sterchi
Martin Sterchi
Abstract

Die (selbst) vollzeitliche Anstellung bei einem nicht im Anwaltsregister eingetragenen Arbeitgeber gilt nach einem neuen Bundesgerichtsurteil nicht als Ausschlussgrund für die Eintragung eines Anwalts im Anwaltsregister, sondern bloss als widerlegbare Vermutung für das Fehlen der durch Art. 8 Abs. 1 lit. d BGFA geforderten Unabhängigkeit.

Bruno Baeriswyl
Bruno Baeriswyl
Beat Rudin
Beat Rudin
Abstract

Im März hat der Nationalrat beschlossen, die Vorlage zur Revision des eidgenössischen Datenschutzgesetzes an den Bundesrat zurückzuweisen, weil sie der Wirtschaft ein «zu enges Korsett» verpasse. Demgegenüber hat der Ständerat im Juni auf Antrag seiner Rechtskommission die Rückweisung abgelehnt. Es mag Gründe für und gegen die einzelnen mit dieser Revision konkret beabsichtigten «Garantiearbeiten» am Datenschutzgesetz geben, aber es geht nur vordergründig um die Frage eines «wirtschaftsfreundlichen» oder hinderlichen Datenschutzes. Die Kernfrage, um die wir nicht herumkommen, lautet: Wie soll angesichts der technologischen und sozialen Herausforderungen der Informationsgesellschaft sichergestellt werden, dass die Privatheit der Konsumentinnen und Konsumenten in Zukunft wirksam geschützt wird?

fel.
fel.
Abstract

Bei einer gestörten Entwicklung der motorischen Funktionen stellt die Ergotherapie nur dann eine Pflichtleistung der Krankenversicherer dar, wenn eine schwerwiegende Störung mit somatischen Auswirkungen vorliegt, die das betroffene Kind in seinem Alltagsleben erheblich beeinträchtigen. Das ergibt sich aus einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) in Luzern.

fel.
fel.
Abstract

Der frühere Chef der Freiburger Drogenpolizei, Paul Grossrieder, der im März 1998 verhaftet und für mehrere Tage in Untersuchungshaft versetzt, danach aber in allen Punkten freigesprochen worden war (NZZ 7. 11. 02), hat erfolgreich für eine höhere Entschädigung gekämpft.

fel.
fel.
Abstract

Die Apothekertaxe und die Patiententaxe, mit denen die vom Apotheker erbrachten pharmazeutischen Grundleistungen abgegolten werden, unterliegen laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts der Mehrwertsteuer.

fel.
fel.
Abstract

Die vom Kantonsrat am 25. August 2003 beschlossene Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes, die namhafte Verbesserungen bei den persönlichen Abzügen bringt, wird definitiv erst am 1. Januar 2006 in Kraft treten, wie der Regierungsrat dies beschlossen hat. Das Bundesgericht hat die von zwei Stimmbürgern eingereichte staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen, mit der der Kantonsregierung unter anderem Rechtsverzögerung und Willkür vorgeworfen wurde.

Jurius
Jurius
Abstract

Börsenkotierte Gesellschaften sollen Vergütungen und Beteiligungen der Mitglieder von Verwaltungsräten und der Geschäftsleitung offen legen. Der Bundesrat hat am 23. Juni 2004 die Botschaft zur entsprechenden Revision des Obligationenrechts (OR) verabschiedet.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat will eine qualitativ einwandfreie Revision der Jahresrechnungen von Unternehmen gewährleisten. Er hat am 23. Juni 2004 die Botschaft zu einer Änderung des Obligationenrechts (OR) und zum Bundesgesetz über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisoren verabschiedet.

Jurius
Jurius
Abstract

Der politische Abschluss der Verhandlungen über den Beitritt der Schweiz zum Schengen-Vertrag hat eine öffentliche Diskussion über die Grenzkontrollen in Gang gebracht. Das Eidg. Finanzdepartement und die Oberzolldirektion zeigen auf, wie sich das Schengener Abkommen auf die Grenzkontrollen auswirken würde.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bericht über die Ergebnisse der Vernehmlassung zum I. Teilbericht zur integrierten Finanzmarktaufsicht (FINMA) liegt vor. Es geht daraus hervor, dass die Bildung einer integrierten Finanzmarktaufsicht auf grosse Zustimmung stösst. Die Eröffnung der auf Ende Januar 2004 befristeten Vernehmlassung war vom Bundesrat am 15. Oktober 2003 beschlossen worden. Er hat am 23. Juni 2004 den Bericht über die Vernehmlassungsergebnisse zur Kenntnis genommen und das EFD mit dessen Veröffentlichung beauftragt. Der Bundesrat wird nach der Sommerpause über das weitere Vorgehen entscheiden.

Jurius
Jurius
Abstract

Auf den 1. Mai 2004 ist das neue Nationalbankgesetz in Kraft getreten. Bereits am 18. März hatte die SNB in einer Nationalbankverordnung die Durchführung von statistischen Erhebungen durch die SNB, die Anwendung der Mindestreservevorschriften sowie die Ausgestaltung der Systemüberwachung durch die SNB geregelt.

Jurius
Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat das Vernehmlassungsverfahren zur Neuordnung der Pflegefinanzierung eröffnet. In seiner Vernehmlassungsvorlage stellt der Bundesrat zwei unterschiedliche Finanzierungsmodelle zur Diskussion, mit denen die finanziellen und sozialpolitischen Herausforderungen im Pflegebereich angegangen werden sollen. Die beiden Modelle unterscheiden sich vorab in der Definition der kassenpflichtigen Leistungen. Die Modelle zielen darauf ab, die Ausgaben der Krankenversicherung zu stabilisieren und die Ergänzungsleistungen zu erweitern. Die Vernehmlassung dauert bis zum 24. September 2004.

Jurius
Jurius
Abstract

Anlässlich des ersten Internationalen Menschenrechtsforums vom 15. und 16. Juni 2004 in Luzern, wurden die Auswirkungen des Terrorismus und der allgegenwärtigen Informationstechnik auf die Menschenrechte diskutiert. Bertrand Ramcharan, UN-Hochkommissar für Menschenrechte, und der Schweizerische Bundesanwalt Valentin Roschacher stellten sich vorbehaltlos hinter die Wahrung der Menschenrechte bei Ermittlungen gegen den Terrorismus. ETH-Professor Friedemann Mattern thematisierte im Zusammenhang mit den rasant wachsenden elektronischen Speichermöglichkeiten auch ein «Recht auf Vergessen» als Menschenrecht.

Jurius
Jurius
Abstract

Im seinem Urteil (5 C 260/03) vom 12.12.2003 führt das AG Mannheim aus: «Die unaufgeforderte E-Mail-Werbung stellt eine erhebliche, im Ergebnis nicht hinnehmbare Belästigung des Empfängers dar.» Von einem Einverständnis mit der Werbesendung könne auch bei einem ehemaligen Kunden nicht ausgegangen werden, wenn dieser ausdrücklich widersprochen habe. Weiter müsse sich der Empfänger auch nicht auf eine Austragemöglichkeit verweisen lassen. Ob die Unzulässigkeit entfällt, wenn die E-Mail bereits anhand der Betreffzeile eindeutig als Werbung zu identifizieren ist, wurde offen gelassen.