Steuererleichterungen erst ab dem Jahr 2006
Staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen
Die vom Kantonsrat am 25. August 2003 beschlossene Teilrevision des kantonalen Steuergesetzes, die namhafte Verbesserungen bei den persönlichen Abzügen bringt, wird definitiv erst am 1. Januar 2006 in Kraft treten, wie der Regierungsrat dies beschlossen hat. Das Bundesgericht hat die von zwei Stimmbürgern eingereichte staatsrechtliche Beschwerde abgewiesen, mit der der Kantonsregierung unter anderem Rechtsverzögerung und Willkür vorgeworfen wurde.
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