Terrorist oder Freiheitskämpfer?
Vorerst keine Auslieferung von Rasiti an Serbien-Montenegro
Der angebliche albanische Terrorist Ridvan Rasiti wird von der Schweiz vorerst nicht an Serbien-Montenegro ausgeliefert. Das Bundesgericht hat seine Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Auslieferungsentscheid des Bundesamtes für Justiz (BJ) vom vergangenen April gutgeheissen. Laut der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung kann auf Basis der vorhandenen Informationen nicht entschieden werden, ob Rasiti von Serbien-Montenegro tatsächlich aus politischen Gründen strafrechtlich verfolgt wird, wie er geltend gemacht hatte. Das BJ wird weitere Abklärungen treffen und neu entscheiden müssen. Das gleichzeitig gestellte Begehren um Haftentlassung haben die Lausanner Richter abgewiesen.
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