Nur ständig tätige Anwälte auflisten
Europäische Freizügigkeit für Advokaten
Der Eintrag in die im Freizügigkeitsabkommen vorgesehene Liste der Anwälte aus Staaten der EU oder der EFTA, die vor Schweizer Gerichten auftreten dürfen, setzt eine ständige Aktivität in der Schweiz voraus. Eine bloss im Rahmen des freien Dienstleistungsverkehrs in der Schweiz gelegentlich ausgeübte Anwaltstätigkeit genügt dafür laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht.
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