Österreichs Asylgesetz teilweise verfassungswidrig
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 15. Oktober 2004 Teile des neuen Asylgesetzes aufgehoben. U.a. werden dadurch Abschiebungen während laufender Verfahren erschwert und das Neuerungsverbot sowie die Schubhaft-Regelung wurden teilweise für unzulässig erklärt.
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