Liebe Leserinnen und Leser
«Rund zwei Drittel der seit dem Jahr 2000 ergangenen Urteile des Bundesgerichts sind [...] über das Internet (www.bger.ch; Urteile ab 2000) zugänglich. Die Begründungen der wichtigsten Urteile (Leitentscheide) werden in der amtlichen Sammlung der Entscheidungen des Bundesgerichts (BGE) veröffentlicht. Die Leitentscheide ab 1954 stehen auch im Internet zur Verfügung.»
(www.bger.ch/urteilsveroeffentlichung_d.pdf )
Die praktische Relevanz der in der höchstrichterlichen Datenbank «Urteile ab 2000» veröffentlichten Urteile ist kaum mehr umstritten. Dass diese Urteile zum grössten Teil «nur» online zugänglich gemacht werden, ändert daran nichts. Nachdem Roland Hürlimann und Thomas Siegenthaler im Februar 2004 die werkvertragsrechtlichen Urteile bzw. Erwägungen besprochen haben (Das Werkvertragsrecht in den «unpublizierten» Entscheiden des Bundesgerichts (2000 - 2003), in: Jusletter 2. Februar 2004), folgt nun der nächste Schritt:
RA Angela Geisselhardt präsentiert «das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts (2000-2003)».
Stephan Bloetzer, licencié en droit, se pose les questions si l´Union européenne se légitime à travers les États comme une organisation internationale, si le supranationalisme repose sur une double légitimité des États et des citoyens ou si l´Union se justifie in fine seulement devant ces derniers («L´Union européenne - une Fédération cosmopolitique»).
RA Patrick Dehmer schreibt zum Thema Peer-to-Peer-Tauschbörsen, das «Recht auf Privatkopie» und legale Musicstores («Musiktausch im Internet»).
Der Kulturanthropologe Carlo Caduff analysiert die amerikanische Praxis, Delinquenten mit «shame sanctions» zu belegen.
Ergänzt wird die aktuelle Ausgabe u.a. durch die monatliche Rechtsprechungsübersicht (BGE´s) des Schweizerischen Bundes- und Eidg. Versicherungsgerichts.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Projektleiter Jusletter
Abstract
Rund zwei Drittel der «unpublizierten Entscheide» des Bundesgerichts sind seit dem Jahre 2000 auf dem Internet veröffentlicht. Angesichts der zunehmenden Wichtigkeit dieser Entscheide und der oft äusserst knapp gehaltenen Betreffzeile im Urteil werden in diesem Artikel die wesentlichen Erwägungen des Bundesgerichts in den unpublizierten Entscheiden der Jahre 2000 - 2003 zur Thematik des Kaufvertragsrechts dargestellt.
Abstract
Dès l’origine de l’Intégration européenne et récemment dans le processus ayant mené à un traité constitutionnel l’un des principaux enjeux sur lesquels s’affrontent les ‘intégrationistes’ et les défenseurs de l’État national est la question de savoir si l’Union européenne se légitime à travers les États comme une organisation internationale, si le supranationalisme repose sur une double légitimité des États et des citoyens ou si l’Union se justifie in fine seulement devant ces derniers. Cette contribution esquisse, sur la base de la philosophie politique d’E. Kant, un modèle individualiste de justice politique qui pose les citoyens comme source légitimatrice de l’UE tout en essayant de tenir équitablement compte de la réalité et des droits des nations et des Etats.
Abstract
Durch die Breitbandtechnologie (xDSL) wurde die Übertragungsgeschwindigkeit im Internet enorm gesteigert. Grosse Datenpakete, wie etwa Musikfiles, können heute in wenigen Minuten übertragen werden. Tagtäglich werden in p2p-Tauschbörsen Millionen von Musikfiles ausgetauscht. Die Nutzung von p2p-Tauschbörsen dürfte in den meisten Fällen nicht unter die Schrankenbestimmung des Eigengebrauchs subsumiert werden können.
Abstract
Als abscheulich und «unamerikanisch» bezeichnete Präsident George W. Bush die Handlungen jener Soldaten im irakischen Gefängnis Abu Ghraib, die mittels physischer und psychischer Peinigung Schamgefühle gezielt verletzten, um den Gefangenen geheimdienstlich wertvolle Informationen zu entlocken. – Sehr amerikanisch und durchaus weit verbreitet sind freilich jene Strafen, die amerikanische Gerichte vermehrt bei minderen Vergehen verhängen. Öffentliche Demütigung und Zwang zu erniedrigenden Handlungen muss neuerdings in Kauf nehmen, wer in Amerika sich angetrunken ans Steuer setzt, gegen das Verbot der Prostitution verstösst, oder ungedeckte Checks ausstellt. Was ist das Ziel solcher Strafen, was der Preis?
Abstract
Ein berufsmässiger Vermögensverwalter muss beim Kauf von Optionen in der Lage sein, die zur Absicherung des Depots erforderliche und damit vertraglich zulässige Menge korrekt zu ermitteln. Erwirbt er für einen Kunden mehr Optionen als nötig, handelt er laut einem Urteil des Bundesgerichts zumindest grobfahrlässig und haftet für den Schaden.
Abstract
Das Bundesgericht hat einen Freispruch für einen Angeklagten bestätigt, der auf Anweisung zweier Auftraggeber 200 Kilogramm eines zur Streckung von Drogen geeigneten Stoffgemischs aus Koffein und Paracetamol gelagert und teilweise weitergegeben hatte.
Abstract
Die Militärversicherung hat für die Kosten einer Umschulung nur aufzukommen, wenn die versicherte Person wegen einer dauernden Behinderung einen Minderverdienst von mindestens rund 20 Prozent hinnehmen muss.
Abstract
Wer in einem Konkubinat mehr als nur seinen Anteil an Arbeit in Haus und Garten bewältigt und dafür vom Lebenspartner aufgrund eines Vertrags entlöhnt wird, untersteht dem Unfallversicherungs-Obligatorium. Laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) gelangt in solchen Fällen die Bestimmung in der Unfallversicherungsverordnung nicht zur Anwendung, wonach Konkubinatspartner, die in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, nicht obligatorisch versichert sind (Art. 2 Abs. 1 lit. g).
Abstract
Die Genossenschaft Migros Aare kann mit den Bauarbeiten für den in Oftringen geplanten M-Parc beginnen, der unter anderem einen OBI-Bau- und -Heimwerkermarkt umfasst. Das Bundesgericht ist auf eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Verkehrsclubs der Schweiz (VCS) nicht eingetreten, die sich gegen einen Entscheid des Präsidenten des Aargauer Verwaltungsgerichts richtete.
Abstract
Wer seine Mitwirkungspflichten im Asylverfahren so gröblich verletzt, dass das Bundesamt für Flüchtlinge deswegen auf das Asylgesuch nicht eintritt, muss weiterhin in Kauf nehmen, im Hinblick auf eine zwangsweise Wegweisung in Ausschaffungshaft genommen zu werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung zur neuen gesetzlichen Regelung bestätigt und noch einmal unterstrichen, dass diese mit der Europäischen Menschenrechtskonvention im Einklang steht (vgl. NZZ vom 31. 7. 04).
Abstract
Der Österreichische Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am 15. Oktober 2004 Teile des neuen Asylgesetzes aufgehoben. U.a. werden dadurch Abschiebungen während laufender Verfahren erschwert und das Neuerungsverbot sowie die Schubhaft-Regelung wurden teilweise für unzulässig erklärt.
Abstract
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 12. September 2004 bis und mit 15. Oktober 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.
Jusletter