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Sehr geehrte Leserinnen und Leser

L´approche des fêtes de fin d´année est également synonyme de début de la saison de ski... si l´enneigement le permet. Or, le manque de neige est souvent à l´origine de graves accidents sur les pistes. C´est dire si l´article que Johan Droz consacre à la responsabilité des entreprises de remontées mécaniques revêt un intérêt tout particulier.

La parution de cet article est significative de l´intérêt que nous portons aux problématiques juridiques liées au sport et qui a récemment été concrétisé par la décision de créer un nouveaux ressort spécifiquement consacrée au droit du sport. Sous la responsabilité d´Antonio Rigozzi, ce ressort s´intéressera non seulement aux problèmes généraux du droit tels qu´il se présentent dans le contexte du sport (comme par exemple ceux traités par Johan Droz ou ceux liés à l´exploitations des droits de télévision, au droit du travail, au droit fiscal etc.) mais aussi au contentieux sportif proprement, c´est-à-dire aux litiges qui opposent les athlètes et/ou les clubs. Le ressort est ouverte à toute contribution dans ces domaines et se veut une sorte de forum de participer au développement croissant du droit du sport.

Mit grosser Freude darf ich Ihnen bekannt geben, dass wir mit Dr. iur. Antonio Rigozzi, Rechtsanwalt, LL.M., einen kompetenten Leiter für das neue Jusletter-Ressort Sportrecht gewinnen konnten. Dr. Rigozzi ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Schellenberg Wittmer, Zürich und Genf. Er ist schwerpunktmässig im Bereich Sportrecht und internationale Schiedsgerichtsbarkeit tätig. Zu seinen Publikationen gehören eine Dissertation zur Internationalen Schiedsgerichtsbarkeit im Sport (L´arbitrage international en matière de sport), sowie mehrere Artikel im Bereich Sportrecht und Internationales Privatrecht.

Topaktuell sind auch die weiteren Beiträge dieser Ausgabe:

  • RA Rudolf Tschäni widmet sich BGE 2A.343/2003 vom 25. August 2004. Das Bundesgericht hatte in casu die Existenz einer «Gruppe» und damit einer Angebotspflicht gemäss Börsengesetz bejaht. Die EBK muss nun beurteilen, ob eine Ausnahme von der Angebotspflicht zu gewähren ist («Der Fall Quadrant - vom Begriff der Gruppe»).
  • Wer in einem Konkubinat mehr als nur seinen Anteil an Hausarbeit verrichtet und dafür vom Partner aufgrund eines Vertrags entlöhnt wird, der untersteht der obligatorischen Unfallversicherung. Das entschied das EVG im BGE U 307/03 vom 19. November 2004. Prof. Dr. iur. Thomas Gächter bespricht das Urteil.
  • Dr. iur. Brigitte Hofstetter stellt den überarbeiteten Entwurf für ein Bucheffektengesetz und das Haager Wertpapierübereinkommen vor.
  • Mit der heutigen Ausgabe veröffentlichen wir zudem fünf Jahresübersichten über die bisherigen Jusletter-Publikationen.

Die Weihnachtszeit naht. Jusletter gönnt sich und Ihnen Zeit, sich zu erholen. Die nächste Ausgabe erscheint am 10. Januar 2004.

Im Namen des Jusletter-Teams wünsche ich Ihnen frohe Festtage und einen guten Start ins neue Jahr.

Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

Thomas Gächter
Abstract

Wer in einem Konkubinat mehr als nur seinen Anteil an Hausarbeit verrichtet und dafür vom Partner aufgrund eines Vertrags entlöhnt wird, untersteht laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) der obligatorischen Unfallversicherung. In solchen Fällen soll Art. 2 Abs. 1 lit. g der Unfallversicherungsverordnung (UVV), der Konkubinatspartner, die in dieser Eigenschaft AHV-beitragspflichtig sind, von der obligatorischen Unfallversicherung ausnimmt, nicht zur Anwendung kommen. Wird mit diesem Urteil die Praxisänderung in BGE 125 V 205, mit der haushaltführende Konkubinatspartner grundsätzlich als Nichterwerbstätige qualifiziert wurden, teilweise zurückgenommen? Welche Folgen hat der Entscheid für Konkubinatspaare? Inwiefern werden Anpassungen notwendig?

Rudolf Tschäni
Abstract

Der mit Spannung erwartete Bundesgerichts-Entscheid in der Sache Quadrant ist vor kurzem erfolgt. Das Bundesgericht hat darin die Existenz einer Gruppe und damit einer Angebotspflicht bejaht, die Angelegenheit jedoch der EBK für die Frage zur Beurteilung zurückgewiesen, ob eine Ausnahme zu gewähren ist.

Brigitte Hofstetter
Abstract

Eine Arbeitsgruppe aus verwaltungsinternen und -externen Juristinnen und Juristen unter Leitung der Schweizerischen Nationalbank hat dem Vorsteher des Eidgenössischen Finanzdepartements (EFD) den Entwurf für ein Bundesgesetz über die Verwahrung und Übertragung von Bucheffekten (Bucheffektengesetz, BEG) vorgelegt. Auftrag der Arbeitsgruppe war es, einen von Prof. Dr. Hans Caspar von der Crone für die Schweizerische Bankiervereinigung erarbeiteten Vorentwurf zu überarbeiten. Der Bericht zum Bucheffektengesetz enthält auch einen Teil zum Haager Wertpapierübereinkommen. Das Übereinkommen ist ein internationales Instrument zur Vereinheitlichung des Kollisionsrechts im Bereich der mediatisiert verwahrten Wertpapiere. Da sowohl das Bucheffektengesetz wie auch das Haager Wertpapierübereinkommen überwiegend technischer Natur sind, führen die Eidg. Finanzverwaltung und das Bundesamt für Justiz keine breite Vernehmlassung, sondern gemeinsam in einem ausgewählten Kreis von Sachkundigen und Interessierten bis Ende Februar 2005 eine Anhörung durch. Der erwähnte Bericht ist auf der Webseite www.efd.admin.ch/d/dok/berichte abrufbar. Im Folgenden werden die beiden Projekte vorgestellt.

Johan Droz
Abstract

Nombreuses sont les décisions publiées et non publiées du Tribunal fédéral dans le domaine des sports de neige et du ski en particulier. Cette contribution a pour but de présenter brièvement le contexte dans lequel la responsabilité civile et contractuelle des entreprises de remontées mécaniques s´insère, ainsi que d´exposer leur devoir d´assurer la sécurité des usagers de leur domaine skiable. Une décision critiquable du Tribunal fédéral fait, par ailleurs, l´objet d´une brève analyse en fin d´exposé.

Edit Seidl
Abstract

Bei diesem Beitrag handelt es sich um einen Kurzbericht zum Symposium vom 21. Oktober 2004 aus Anlass des 75. Geburtstages von Prof. Dr. iur. et Dr. phil. I Hans Giger.

Peter Josi
Abstract

Das Geschworenengericht in Zürich hatte im Juli 2003 einen homosexuellen, HIV-positiven Partygänger zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.

fel.
Abstract

Der des Anlagebetrugs im Umfang von mehreren 100 Mio. Fr. und der Geldwäscherei beschuldigte Basler Financier Dieter Behring muss in Untersuchungshaft verbleiben. Das Bundesstrafgericht hat einen Entscheid des Eidgenössischen Untersuchungsrichteramts bestätigt, das am 28. November eine angeordnete Inhaftierung Behrings wegen Flucht- und Verdunkelungsgefahr bestätigt hatte.

fel.
Abstract

Das Schweizerische Heilmittelinstitut Swissmedic darf die Einfuhr- und Grosshandelsbewilligung für Medikamente nicht allein deshalb verweigern, weil die Arzneimittel direkt aus einem Lager in Süddeutschland an Kunden in der Schweiz geliefert werden.

fel.
Abstract

Die Eidgenössische Schätzungskommission, Kreis 10, hat die Forderungen einer Hauseigentümerin in Thalwil vorschnell abgetan, die im Zusammenhang mit dem Bau des neuen Eisenbahntunnels zwischen dem Zürcher Hauptbahnhof und Thalwil von den SBB Schadenersatz für Mauerrisse beansprucht.

fel.
Abstract

Die Krankenkasse und nicht die Unfallversicherung muss im Falle eines Tauchers bezahlen, der bei einem Tauchgang ein Dekompressionstrauma erlitt und seither querschnittgelähmt ist.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates hat einen Vorentwurf zur Änderung des Bundesgesetzes vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz verabschiedet und schickt diesen in die Vernehmlassung.

Jurius
Abstract

Die Vereinbarung zwischen Feldschlösschen und Coca-Cola Beverages AG ist kartellrechtlich nicht zu beanstanden. Langjährige Exklusivvereinbarungen von Feldschlösschen mit Gaststätten sind jedoch nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Zu diesem Schluss kommt die Wettbewerbskommission (Weko) in ihrer Untersuchung des Getränkevertriebs an Gaststätten.

Jurius
Abstract

Das Gesetz zur Änderung der Vorschriften über Fernabsatzverträge bei Finanzdienstleistungen tritt am 8. Dezember 2004 in Kraft. Es setzt die EU-Richtlinie über den Fernabsatz von Finanzdienstleistungen an Verbraucher in deutsches Recht um.

Jurius
Abstract

Der vorliegende Beitrag beinhaltet das Register der Jusletter-Publikationen aus dem Jahre 2004.

Jurius
Abstract

Der vorliegende Beitrag beinhaltet das Register der Jusletter-Publikationen aus dem Jahre 2003.

Jurius
Abstract

Der vorliegende Beitrag beinhaltet das Register der Jusletter-Publikationen aus dem Jahre 2002.

Jurius
Abstract

Der vorliegende Beitrag beinhaltet das Register der Jusletter-Publikationen aus dem Jahre 2001.

Jurius
Abstract

Der vorliegende Beitrag beinhaltet das Register der Jusletter-Publikationen aus dem Jahre 2000.

Jurius
Abstract

Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 16. November 2004 bis und mit 16. Dezember 2004 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.