Schuldspruch wegen HIV-Übertragung
Nur in einem Punkt Recht gegeben
Das Geschworenengericht in Zürich hatte im Juli 2003 einen homosexuellen, HIV-positiven Partygänger zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare