Individualisierte Offenlegung von Managergehältern in Deutschland
Ziel des Gesetzesvorschlags ist es, die Kontrollrechte der Aktionäre bzw. der Hauptversammlung zu stärken. Die Offenlegung der individuellen Vorstandsgehälter soll der Information der Aktionäre dienen. Damit wird auch klargestellt, dass Sinn der Offenlegungspflicht nicht ein blosser Informationswunsch der allgemeinen Öffentlichkeit ist oder gar der Befriedigung von Neid oder Neugier anderer, nicht an der Gesellschaft beteiligten Personen dient.
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