Liebe Leserinnen und Leser
In der heutigen Ausgabe befasst sich Dr. iur. RA Thomas Weibel , LL.M. mit BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004. Thema des Entscheids war insb. ZGB 579 (Haftung im Falle der Ausschlagung). Thomas Weibel schreibt zum Entscheid, das Bundesgericht sei «dem vom Gesetzgeber bei Art. 579 ZGB aufgestellten «Wegweiser» in Richtung Ausgleichungsrecht gefolgt; dort angekommen, hat es sich dann aber offenbar im Dickicht verirrt. Abgesehen davon enthält der Entscheid jedoch einige wertvolle Klarstellungen zur Haftung der Erben im Ausschlagungsfall.»
Dr. iur. RA Sébastien Besson, LL.M., widmet sich der Frage der Zulässigkeit der Beschwerde ans Bundesgericht gegen Vor-, Zwischen- und Teilentscheide von internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz. Insbesondere bespricht er BGE 130 III 76 und BGE 130 III 755, welche die Zulässigkeit von Beschwerden nach Art. 190 IPRG gegen Vor- und Teilentscheide klären («La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière internationale»).
Eine Übersicht über das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts im Jahr 2004 bietet Dr. iur. RA Markus Vischer, LL.M. Es handelt sich dabei um die Aktualisierung des Beitrags von Angela Geisselhardt (Jusletter 18. Oktober 2004), in dem die Urteile zum Kaufvertragsrecht der Jahre 2000-2003 zusammengefasst und kommentiert wurden.
Dr. iur. RA Frank Th. Petermann rezensiert den Berner Kommentar zu OR 222-238 («Besondere Arten des Kaufs», «Der Tauschvertrag») von Hans Giger (erschienen 1999).
Mit besten Grüssen
Projektleiter Jusletter