18. April 2005

Text

Liebe Leserinnen und Leser

In der heutigen Ausgabe befasst sich Dr. iur. RA Thomas Weibel , LL.M. mit BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004. Thema des Entscheids war insb. ZGB 579 (Haftung im Falle der Ausschlagung). Thomas Weibel schreibt zum Entscheid, das Bundesgericht sei «dem vom Gesetzgeber bei Art. 579 ZGB aufgestellten «Wegweiser» in Richtung Ausgleichungsrecht gefolgt; dort angekommen, hat es sich dann aber offenbar im Dickicht verirrt. Abgesehen davon enthält der Entscheid jedoch einige wertvolle Klarstellungen zur Haftung der Erben im Ausschlagungsfall.»

Dr. iur. RA Sébastien Besson, LL.M., widmet sich der Frage der Zulässigkeit der Beschwerde ans Bundesgericht gegen Vor-, Zwischen- und Teilentscheide von internationalen Schiedsgerichten mit Sitz in der Schweiz. Insbesondere bespricht er BGE 130 III 76 und BGE 130 III 755, welche die Zulässigkeit von Beschwerden nach Art. 190 IPRG gegen Vor- und Teilentscheide klären («La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière internationale»).

Eine Übersicht über das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts im Jahr 2004 bietet Dr. iur. RA Markus Vischer, LL.M. Es handelt sich dabei um die Aktualisierung des Beitrags von Angela Geisselhardt (Jusletter 18. Oktober 2004), in dem die Urteile zum Kaufvertragsrecht der Jahre 2000-2003 zusammengefasst und kommentiert wurden.

Dr. iur. RA Frank Th. Petermann rezensiert den Berner Kommentar zu OR 222-238 («Besondere Arten des Kaufs», «Der Tauschvertrag») von Hans Giger (erschienen 1999).
 
Mit besten Grüssen

Nils Güggi

Projektleiter Jusletter

La recevabilité du recours au Tribunal fédéral contre les sentences préjudicielles, incidentes ou partielles rendues en matière d´arbitrage international
Sébastien Besson
Sébastien Besson
Dans deux arrêts récents du 18 septembre 2003 et du 6 octobre 2004, le Tribunal fédéral a profondément modifié sa jurisprudence relative à la recevabilité du recours de droit public contre les sentences incidentes (ou préjudicielles) et contre les sentences partielles proprement dites en matière internationale. Le présent article fait le point sur cette nouvelle jurisprudence et s´interroge sur quelques questions non expressément résolues par le Tribunal fédéral, notamment au sujet du régime de droit transitoire.
Das Kaufvertragsrecht in den «unpublizierten Entscheiden» des Bundesgerichts im Jahr 2004
Markus Vischer
Markus Vischer
Der nachstehende Beitrag führt im Sinne eines «updates» den Überblick über die auf dem Internet zur Verfügung stehenden «unpublizierten Entscheide» des Bundesgerichts zum Kaufvertragsrecht für das Jahr 2004 weiter. Die wichtigsten entsprechenden Entscheide werden zu diesem Zweck nachstehend zusammengefasst und teilweise kurz kommentiert.
Im Dickicht der Ausgleichung verirrt – Anmerkungen zum (noch) nicht publizierten BGE 5C.67/2004 vom 19. November 2004
Thomas Weibel
Thomas Weibel
In seinem noch nicht publizierten Entscheid 5C.67/2004 vom 19. November 2004 ist das Bundesgericht dem vom Gesetzgeber bei Art. 579 ZGB aufgestellten «Wegweiser» in Richtung Ausgleichungsrecht gefolgt; dort angekommen, hat es sich dann aber offenbar im Dickicht verirrt. Abgesehen davon enthält der Entscheid jedoch einige wertvolle Klarstellungen zur Haftung der Erben im Ausschlagungsfall.
Rezension: Hans Giger, Berner Kommentar Tauschvertrag
Frank Th. Petermann
Frank Th. Petermann
Der vorliegende Band des Berner Kommentars ist der dritte, welcher das Kaufrecht behandelt. Auf dessen Leitbildfunktion für das gesamte Vertragssystem hat Giger in seinem ersten Band über Fahrniskaufrecht (Art. 184-215 OR) hingewiesen. Auch im zweiten Band über das Grundstückkaufrecht (Art. 216-221 OR) offenbarte sich die dieser Vertragsart inneliegende Grundsätzlichkeit.
Zulässiger «Inserate-Klau»
fel.
fel.
Das Vorgehen der Nexpage AG, die im Internet systematisch nach veröffentlichten Immobilieninseraten sucht, um sie auf der eigenen Internetplattform kommerziell zu verwerten, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts wettbewerbsrechtlich nicht als unlauter zu beanstanden.
Wem gehört der Mais auf dem Feld?
fel.
fel.
Noch nicht geernteter Mais gehört laut einem neuen Urteil des Bundesgerichts dem Eigentümer des Feldes, auf dem das Getreide wächst. Es ist rechtlich nicht möglich, daran unabhängig vom Boden separate dingliche Rechte zu begründen. Erst mit der Ernte wird der Mais rechtlich zu einer beweglichen Sache, die veräussert werden kann.
Keine In-vitro-Fertilisation auf Krankenschein
fel.
fel.
Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) sieht keine Veranlassung, von seiner Rechtsprechung abzuweichen, wonach die In-vitro-Fertilisation mit anschliessendem Embryo-Transfer nicht zu den Pflichtleistungen der sozialen Krankenversicherung gehört (BGE 127 V 273).
Achraf wird ausgeliefert
fel.
fel.
Der seit dem letzten August in der Schweiz inhaftierte mutmassliche islamistische Terrorist Mohamed Achraf kann an Spanien ausgeliefert werden. Das Bundesgericht hat eine Verwaltungsgerichtsbeschwerde des Betroffenen abgewiesen und einen Entscheid des Bundesamts für Justiz bestätigt, das die Auslieferung am 27. Januar 2005 bewilligt hatte (NZZ 29. 1. 05). Eine vereinfachte Auslieferung hatte Achraf abgelehnt, der sich bis zu den ersten spanischen Demarchen für eine Auslieferung im Zürcher Flughafengefängnis in Ausschaffungshaft befunden hatte.
Werkmangel im Liftschacht
fel.
fel.
Fährt ein Lift wegen eines Fehlers in der Steuerung an der Zielhaltestelle im Erdgeschoss vorbei und versagt auch der Überfahrschutz, so dass die Kabine schliesslich ungebremst auf den Auffahrpuffer im Liftschacht prallt, liegt laut einem Urteil des Bundesgerichts ein Werkmangel vor. Im beurteilten Fall hatte ein verunfallter Liftbenützer vom Hauseigentümer über 125´000 Franken an Schadenersatz und Genugtuung verlangt, doch wies die bernische Justiz die Klage ab mit der Begründung, es liege kein Werkmangel vor. Der Streit muss nun auf kantonaler Ebene neu beurteilt werden.
Kontroverse Nothilfe im Kanton Solothurn
fel.
fel.
Das Bundesgericht befasst sich einstweilen nicht mit 15 weiteren Beschwerden von illegal anwesenden Ausländern, denen der Kanton Solothurn die Nothilfe verweigert hat. Auf ein Gesuch des Solothurner Verwaltungsgerichts hin, sind die Verfahren durch Verfügungen des zuständigen Abteilungspräsidenten sistiert worden, bis die schriftliche Begründung des Urteils vorliegt, mit dem das Bundesgericht am 18. März einer Reihe von anderen Ausländern in gleicher Situation grundsätzlich Anspruch auf eine minimale Überlebenshilfe zugesprochen hat (NZZ 19. 3. 05).
Gewährleistung der geänderten Kantonsverfassungen – GL-SO-BL-SH-GR-VS-JU
Jurius
Jurius
Der Bundesrat beantragt dem Parlament, die geänderten Verfassungen der Kantone Glarus, Solothurn, Basel-Landschaft, Schaffhausen, Graubünden, Wallis und Jura zu gewährleisten. Alle Verfassungsänderungen stimmen mit dem Bundesrecht überein.
Vermisste Personen: den Tod feststellen oder für verschollen erklären?
Jurius
Jurius
Auf Einladung des Eidg. Departements für auswärtige Angelegenheiten und des Bundesamtes für Justiz haben sich am 11. April 2005 Vertreter von Gerichten aus sieben Kantonen in Bern zu einem informellen Meinungsaustausch über die Abgrenzung von Todesfeststellungen und Verschollenheitserklärungen im Hinblick auf vermisste Personen nach der Tsunami-Katastrophe getroffen. Die Teilnehmer unterstützen die Bestrebungen für eine Vereinfachung des geltenden Rechts.
2. Entwurf einer Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung
Jurius
Jurius
Die ESTV hat den zweiten Entwurf einer Wegleitung zur EU-Zinsbesteuerung mit Datum vom 1. April 2005 veröffentlicht. Es handelt sich um eine Überarbeitung des ersten Entwurfs, der am 19. Oktober 2004 publiziert worden war.
MWST – Personalverleih und Dienstleistung
Jurius
Jurius
Beim vorliegenden Beitrag handelt es sich um einen Entscheid der Eidgenössischen Steuerrekurskommission SRK vom 12. Januar 2005 (2003-109) zum Thema Personalverleih und Dienstleistung (Art. 7 Abs. 1, Art. 14 Abs. 3 lit. g MWSTG).
Übersicht über die Rechtsprechung des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts (März 05/April 05)
Jurius
Jurius
Die Rechtsprechungsübersicht führt die zur Publikation in der Amtlichen Sammlung vorgesehenen Urteile des Schweizerischen Bundes- und Eidgenössischen Versicherungsgerichts vom 12. März 2005 bis und mit 13. April 2005 auf. Neben Dossiernummer, Urteilsdatum, Abteilung/Kammer, Prozessgegenstand und Vorinstanz wird ein Hyperlink zum Originalentscheid und – sofern vorhanden – zur jeweiligen Besprechung in Jusletter wiedergegeben.