Jusletter

100 Euro Aufwandersatz für Massenabmahner

Urteil (236 C 282/04) des AG Charlottenburg vom 11. April 2005

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Immaterialgüterrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, 100 Euro Aufwandersatz für Massenabmahner, in: Jusletter 30. Mai 2005
Das Amtsgericht Charlottenburg hat im Urteil (236 C 282/04) vom 11. April 2005 den Fall einer Abmahnung wegen urheberrechtsverletzendem Kopieren von digitalen Stadtkarten beurteilt. Nebst Erklärungen zur Schadensberechnung enthält das Urteil insb. Ausführungen zu den Abmahnkosten. Dem Abmahnenden stünde (bei einer berechtigten Abmahnung) nur eine pauschale Aufwandsentschädigung von 100 Euro zu, weil bereits vorher etliche identische Abmahnungen wegen eines gleichartigen Verstosses verschickt wurden und dadurch der jeweilige Aufwand stark minimiert werden konnte.

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