Jusletter

Armenrecht im IV-Streit

Stundenansatz von 160 Franken zu tief

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Kranken-, Unfall- und Invalidenversicherung
  • Zitiervorschlag: fel., Armenrecht im IV-Streit, in: Jusletter 13. Juni 2005
Das am 1. Januar 2003 in Kraft getretene Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts regelt das Armenrecht im Verwaltungsverfahren nunmehr auf Bundesebene (Art. 37 Abs. 4). Damit ist laut einem neuen Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) die bisherige Rechtsprechung überholt, wonach im Verwaltungsverfahren der Invalidenversicherung das Honorar des Armenanwalts nach kantonalem Recht zu bestimmen war (BGE 125 IV 408).

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