Inhaltsverzeichnis
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I. Sachverhalt
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II. Erwägungen des Bundesgerichts
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III. Kommentar
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1. Rückkehr zum allgemeinen Schadensbegriff in der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit
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2. Einschränkung der Aktivlegitimation von (direkt) geschädigten Aktionären und Gläubigern bei gleichzeitiger Schädigung der Gesellschaft
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3. «Mittelbarer» Schaden als nicht mit Individualklage einklagbarer Reflexschaden
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4. Würdigung und Ausblick
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