Liebe Leserinnen und Leser
Im Bereich der aktienrechtlichen Verantwortlichkeit herrscht ein Neben- (bzw. für viele Nichtspezialisten) Durcheinander von individuellen Gläubiger- bzw. Aktionärsklagen und Klagen der Gesellschaft. In BGE 122 II 176 hatte das Bundesgericht das Abgrenzungskriterium zwischen unmittelbarem und mittelbarem Schaden neu definiert. Mit dem erst kürzlich online gestellten BGE 4C.111/2004 vom 9. November 2004 («Biber») hat es nun eine weitere diesbezügliche Praxisänderung vorgenommen. Dr. iur. RA Daniel Glasl analysiert und bespricht letzteren Entscheid. Er schreibt dazu insb.,
- das Bundesgericht sei «im Verantwortlichkeitsrecht auf den allgemein gültigen Schadensbegriff zurückgekommen»,
- trage zur «Klärung des Begriffs des mittelbaren Schadens bei» und
- neu werde «im Konkurs nicht (mehr) der unmittelbare Gläubiger- bzw. Aktionärsschaden, sondern die Aktivlegitimation eingeschränkt».
Dr. iur. Bernhard Madörin orientiert über das neue Revisionsrecht, das voraussichtlich im Herbst 2005 im Parlament beschlossen werden wird.
RA Andrea Huber und RA Michael Gruber geben einen Überblick über die Praxis der Sanktionsgremien der SWX Swiss Exchange zur Ad hoc-Publizität.
Ref. iur. Franziska Pietzsch berichtet vom zwölften St. Galler Internationalen Kartellrechtsforum IKF.
Ihre Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Willem C. Vis Moot Court in Wien schildern Claudia Suter, Simon Kehl, Nadja Kubat, Stephanie S. Lattmann und Andrea Scherrer.
Markus Felber beschäftigt sich u.a. mit passivem und aktivem Rechtsüberholen auf der Autobahn sowie mit der Frage, ob ein Herztod zwei Wochen nach einem Verkehrsunfall adäquat kausal ist. Weiter findet sich ein Beitrag zur Arbeitsorganisation des Bundesgerichts, der insb. das Zusammenspiel von Gerichtsschreibern und Richtern auf Mon Repos beleuchtet.
Eine angenehme Woche und spannende Lektüre wünscht
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