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Digitaler Tagungsband:  «GwG-Kongress 2005»
«Sauber, aber praktikabel»

Am ersten Kongress der Geldwäschereibekämpfung des Forum SRO-GwG* nahmen gegen 700 Personen teil. Darunter fanden sich zahlreiche prominente Gäste aus Wirtschaft, Wissenschaft und Politik. Vor allen Dingen aber nahmen Finanzintermediäre aus verschiedensten Branchen wie Vermögensverwalter, Anwälte, Notare, Treuhänder, Banken, Versicherungen und Leasinggesellschaften teil. Ziel des Kongresses war es, den Vertretern eines effizienten Systems einer staatlich beaufsichtigten Selbstregulierung eine Plattform zu geben, um sich in die laufende politische Diskussion rund um die Revision des Geldwäschereigesetzes einzubringen.

Die Botschaft der Referenten von economiesuisse, Bankiervereinigung und des Forums war klar: Die Schweiz sitzt im Glashaus. Sie will und muss um ihrer internationalen Reputation willen die revidierten 40 Empfehlungen der Financial Action Task Force on Money Laundering (FATF) umsetzen. Alle mit der Finanzmarktaufsicht befassten Stellen setzen sich dafür mit Überzeugung in der Sache und im Vollzug konsequent ein. Dabei ist allerdings auch Augenmass zu bewahren, das Verhältnismässigkeitsprinzip zu beachten. Es nützt der Geldwäschereibekämpfung wenig, wenn die angeordneten Massnahmen nicht umgesetzt werden (können).

Die vom Eidgenössischen Finanzdepartement im Frühling 2005 eröffnete Vernehmlassung zu einer Revision des Geldwäschereigesetzes mit Blick auf die Umsetzung der revidierten 40 Empfehlungen der FATF stiess in der Wirtschaft und beim Forum auf einhellige Kritik. Es wurde eine Koordination verschiedener Gesetzesvorhaben sowie eine Auslegeordnung darüber vermisst, wie viele der revidierten Empfehlungen heute bereits umgesetzt sind. Ebenso fehlte allen Akteuren in der Finanzmarktaufsicht ein aussagekräftiger Vergleich mit entsprechenden Bemühungen im Ausland. Dabei ist nicht nur ein Vergleich von gesetzlichen Vorschriften, sondern vor allem ein Vergleich des effektiven Vollzuges der Gesetze im Alltag wesentlich.

Bundesrat Dr. Hans-Rudolf Merz überraschte den Kongress mit der Botschaft, der Bundesrat wolle bezüglich der Revision des GwG einen Marschhalt einlegen. Das Resultat der Vernehmlassung sei klar. Die Vorlage bedürfe der gründlichen Überarbeitung. Ebenso klar ist für Bundesrat Merz, dass ein solcher Marschhalt nicht mit einem Nachlassen der Bemühungen für einen sauberen Finanzplatz verwechselt werden darf. Die Schweiz hat das weltweit beste System zur Geldwäschereibekämpfung und sie will diese Spitzenposition halten. Gleichzeitig ist aber mit Sorgfalt zu beobachten, was weltweit andere Finanzplätze ihrerseits tun. Die Schweiz wird immer bereit sein, gegebenenfalls mit Massnahmen nachzuziehen, soweit dies für die Wirtschaft und vom Kosten/Nutzen-Verhältnis her vertretbar erscheint.

Sehr geehrte Leserinnen und Leser des digitalen Tagungsbandes: Der erste schweizerische Kongress zur Geldwäschereibekämpfung des Forum SRO-GwG hat sein Ziel erreicht. Die politische Diskussion in der Schweiz ist lanciert. Nach einer Phase einer teilweise hektischen Einführung einer Finanzmarktaufsicht auch im Parabankenbereich ist nun Ruhe angesagt, Ruhe, um die Weiterentwicklung der Finanzmarktaufsicht effizient zu erhalten und dort zu stärken, wo dies tatsächlich notwendig ist. Das Forum SRO-GwG wird zusammen mit allen SRO, aber auch den Aufsichtsbehörden und den politischen Kräften seinen Beitrag dazu leisten. In den Beiträgen zum vorliegenden digitalen Tagungsband finden Sie eine Fülle von Anregungen und konstruktiver Kritik. Ich wünsche Ihnen bei der Lektüre viel Vergnügen.

Dr. Markus Hess, Rechtsanwalt
Präsident SRO-GwG und Leiter des Kongresses

 

* Das Forum SRO-GwG ist ein Zusammenschluss aller elf derzeit von der Eidgenössischen Kontrollstelle für die Bekämpfung der Geldwäscherei anerkannten Selbstregulierungsorganisationen der Schweiz. Es trifft sich regelmässig zu Plenarsitzungen unter Teilnahme von Gästen der Kontrollstelle, der Eidgenössischen Meldestelle (MROS) sowie der Schweizerischen Bankiervereinigung, der SRO des Versicherungsverbandes und der SRO der Spielbanken.