Harter Jugendschutz für weiche Pornografie
Unzulässige Kontaktanzeige
Rechtsgebiete:
Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung
Zitiervorschlag: fel., Harter Jugendschutz für weiche Pornografie, in: Jusletter 27. Juni 2005
Obwohl über jede halbwegs taugliche Suchmaschine ohne jedes Hindernis beliebig viel pornografisches Material aus dem weltweiten Web heruntergeladen werden kann, bleibt das Bundesgericht dabei, dass solche Angebote auf schweizerischen Internetseiten mit einem wirksamen Mechanismus zum Schutze Jugendlicher versehen werden müssen.