Unzulässige Haftbedingungen im Rathaus Trogen
Beschwerde eines Häftlings gutgeheissen
Rechtsgebiete:
Ausländer- und Asylrecht
Zitiervorschlag: fel., Unzulässige Haftbedingungen im Rathaus Trogen, in: Jusletter 27. Juni 2005
Ausschaffungshäftlinge dürfen nicht länger im kantonalen Untersuchungsgefängnis Trogen untergebracht werden, weil die 1965 zum letzten Mal baulich angepassten Räumlichkeiten in den obersten Geschossen des Rathauses den gesetzlichen Anforderungen an den Vollzug von ausländerrechtlich begründeter Administrativhaft nicht genügen.