Jusletter

Eintrag in Anwaltsregister setzt Master-Diplom voraus

Bologna-Reform erfordert Anpassung des Anwaltsgesetzes

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Eintrag in Anwaltsregister setzt Master-Diplom voraus, in: Jusletter 31. Oktober 2005
Der Bundesrat hat am 26. Oktober die Botschaft zur Revision des Anwaltsgesetzes verabschiedet. Der Eintrag in die kantonalen Anwaltsregister setzt künftig ein Rechtsstudium voraus, das mit einem Master-Diplom – oder, wie bisher, mit einem Lizentiat – einer schweizerischen Universität abgeschlossen wurde. Die Kantone müssen zudem neu auch Inhaber eines Bachelor-Diploms zum Anwaltspraktikum zulassen.

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