Umfassende Beratungspflicht der Sozialversicherung
Neue Rechtslage seit Anfang 2003
Das neue Bundesgesetz über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts (ATSG; Art. 27) verschafft den versicherten Personen laut einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) ein individuelles Recht auf Beratung.
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