Schmerzensgeld angemessen

Keine Erhöhung der Opferhilfe nach Schuss in den Unterleib

fel.
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Rechtsgebiete:

Bundesstrafprozess

Zitiervorschlag: fel., Schmerzensgeld angemessen, in: Jusletter 20. Februar 2006

Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich bestätigt, das einem durch einen Schuss im Unterleib verletzten Mann Genugtuung aus Opferhilfe im Betrag von 16´600 Franken zugesprochen hatte.


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