Schmerzensgeld angemessen
Keine Erhöhung der Opferhilfe nach Schuss in den Unterleib
Rechtsgebiete:
Bundesstrafprozess
Zitiervorschlag: fel., Schmerzensgeld angemessen, in: Jusletter 20. Februar 2006
Das Bundesgericht hat einen Entscheid des Sozialversicherungsgerichts des Kantons Zürich bestätigt, das einem durch einen Schuss im Unterleib verletzten Mann Genugtuung aus Opferhilfe im Betrag von 16´600 Franken zugesprochen hatte.