Die Vogelgrippe-Richtlinien und die Äquivalenz des Tierseuchenrechts Schweiz-EG – Völker- und Europarecht AKTUELL
Während der Kampf gegen das aviäre Influenzavirus H5N1 auf EU-Ebene schon längst begonnen hat, muss diesen nun auch die Schweiz aufnehmen. Bei dem ersten Verdachtsfall eines verendeten Wasservogels, der in der Nähe des Jet d´eau in Genf gefunden wurde, konnte der Virusstamm H5 bestätigt werden. Die definitiven Resultate werden jedoch erst Ende der Woche vom EU-Referenzlaboratorium aus Weybridge, GB, erwartet. Warum dieses Referenzlabor zuständig ist und das nationale Tierseuchenrecht mit dem Gemeinschaftsrecht «äquivalent» ist, zeigt der folgende Artikel auf.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung
- 2. Vogelgrippebekämpfung in der EG
- 2.1 Tierseuchenbekämpfung in der EG
- 2.2. Vogelgrippe-Richtlinien
- 3. Vogelgrippebekämpfung in der Schweiz
- 3.1. Das bilaterale Agrarabkommen
- 3.2 Nationales Recht gegen die Vogelgrippe
- 4. Fazit
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