Anwalt als erbunwürdiger Alleinerbe
Streit um das millionenschwere Erbe der Hildegard Kirchbach
Wähnt sich eine Klientin mit ihrem Anwalt in Freundschaft verbunden, obwohl dieser lediglich seinen Job gegen Honorar macht und sich bereichern will, muss er die Situation klären, wenn die betagte Dame ihn zum Alleinerben machen will. Das entschied das Bundesgericht im Zusammenhang mit dem Streit um das grosse Kirchbach-Vermögen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare