Zulagen für Nacht-, Wochenend- und Feiertagsarbeit in den Ferien
Kommentar zum BGE 4C.313/2005 (Urteil der 1. Zivilkammer) vom 5. Dezember 2005
In BGE 4C.313/2005 entschied das Bundesgericht, dass der auf die Ferien entfallende Lohn (Art. 329d OR) Zulagen für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit einschliessen muss, wenn die entsprechenden Einsätze auf regelmässiger und dauernder Basis erfolgen. Gemäss dem genannten Urteil vermögen Schwankungen im monatlichen Umfang dieser Einsätze an deren regelmässigen und dauernden Charakter dann nichts zu ändern, wenn sie auf die von der Arbeitgeberin aufgestellten Einsatzpläne zurückzuführen sind.
Inhaltsverzeichnis
- I. Sachverhalt
- II. Prozessgeschichte
- III. Urteil des Bundesgerichts
- IV. Kommentar
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