Liebe Leserinnen und Leser
Das revidierte Kartellgesetz enthält mit Art. 42 Abs. 2 KG eine gesetzliche Grundlage für Hausdurchsuchungen. Für Verfahrensbeteiligte sind die Rahmenbedingungen oft unsicher. Diese betreffen u.a. das Ausmass der Unschuldsvermutung und des Aussageverweigerungsrechts. Dr. Franz Böni widmet sich dem Thema Hausdurchsuchungen und plädiert für die Einräumung des Attorney-Client Privilege an Unternehmensjuristen.
Prof. Dr. Kay Hailbronner nimmt Stellung zur Asylgesetzrevision und insb. deren Art. 32 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 AsylG.
Pranvera Këllezi bespricht das Urteil des Supreme Court of the United States im Fall «Illinois Tool Works, Inc. v. Independent Ink, Inc.» vom 1. März 2006. Das Gericht befand, dass das blosse Innehaben eines Patents nicht zwingendermassen Marktmacht verleihe. Eine gegen den Patentinhaber klagende Partei, die einen Koppelungsvertrag mit dem Patentinhaber geschlossen hat, müsse deshalb das Vorliegen von Marktmacht nachweisen. Bis anhin war der Kläger von diesem Nachweis entbunden.
RA Marc-Philippe Prinz bespricht BGE 4C.313/2005 vom 5. Dezember 2005. Das Bundesgericht hatte sich in casu mit Zulagen für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit des auf die Ferien entfallenden Lohns zu befassen.
Maria Asenius ist Beraterin des für die EU-Erweiterung zuständigen EU-Kommissars Olli Rehn. Im Interview mit Hauke Pahre spricht Sie darüber wie wichtig für die westlichen Balkanländer die Aussicht auf eine zukünftige EU-Mitgliedschaft ist.
Mit besten Grüssen
Nils Güggi
Abstract
Dawn Raids erlangen auch gemäss schweizerischem Kartellrecht vermehrt an Bedeutung. Die rechtlichen Rahmenbedingungen sind aber oft den Verfahrensbeteiligten weder bei einem Dawn Raid gemäss europäischem Kartellrecht noch bei einem solchen nach schweizerischem Kartellrecht hinlänglich bekannt. Insbesondere besteht Unsicherheit, was die Rechte des Syndikus/Unternehmensjuristen anbelangen.
Abstract
Asylgesetzrevision: Kontroversen über Asylgesetz Art. 32 betreffend Nichteintreten, wenn Asylsuchende den Behörden innerhalb von 48 Stunden nach Einreichung des Gesuchs keine Reise- oder Identitätspapiere abgeben und wann dieser Artikel keine Anwendung findet (Art. 32. Abs. 2 und 3).
Abstract
In BGE 4C.313/2005 entschied das Bundesgericht, dass der auf die Ferien entfallende Lohn (Art. 329d OR) Zulagen für Nacht-, Wochenend- oder Feiertagsarbeit einschliessen muss, wenn die entsprechenden Einsätze auf regelmässiger und dauernder Basis erfolgen. Gemäss dem genannten Urteil vermögen Schwankungen im monatlichen Umfang dieser Einsätze an deren regelmässigen und dauernden Charakter dann nichts zu ändern, wenn sie auf die von der Arbeitgeberin aufgestellten Einsatzpläne zurückzuführen sind.
Abstract
The Supreme Court of the United States issued its opinion in Illinois Tool Works, Inc. v. Independent Ink, Inc. case. The decision reflects a changing view of tying arrangements and of the degree of market power conferred by intellectual property rights. The Supreme Court concluded that the mere possession of a patent does not necessarily confer market power upon the patentee: in all cases involving a tying arrangement, the plaintiff must prove that the defendant has market power in the tying product.
Abstract
In order to eliminate any possibility of a military conflict in the Western Balkans, the European Union pursues a rapprochement policy with Croatia, Serbia and Montenegro, Bosnia and Herzegovina, Macedonia and Albania. With the Stabilisation and Association Agreement the Commission attempts to move those countries that advance with their reform process closer to the EU. In spite of obstacles such as the disputed status of Kosovo or the lack of cooperation with the UN Tribunal, Maria Asenius, advisor to Enlargement Commissioner Olli Rehn, emphasizes in an interview with Jusletter in Brussels the importance of the perspective of EU membership for the Western Balkans.
Abstract
Eine Schuld aus einem Kontokorrentvertrag kann laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht auf dem einfachen Weg der provisorischen Rechtsöffnung eingetrieben werden.
Abstract
Wer regelmässig Cannabis konsumiert, muss damit rechnen, dass ihm der Fahrausweis nur unter der Bedingung belassen wird, dass er sich einer vorübergehenden kontrollierten Drogenabstinenz unterzieht.
Abstract
Die «NZZ am Sonntag» muss ihre Informanten im «Fall Marko Turina» definitiv nicht nennen.
Abstract
Das Vorgehen der Krankenversicherungsgruppe Cosama und der Westschweizer Discount-Apotheken-Kette Sun Store, die das leistungsorientierte Abgeltungsmodell (LOA) für Apotheker aushebeln, indem sie auf die Erhebung der darin vorgesehenen Taxen verzichten, ist laut einem Urteil des Bundesgerichts nicht unlauter.
Abstract
Die Stadt Zürich erhält aus Lausanne grünes Licht für die Errichtung des Heilpädagogischen Schulhauses Allenmoos II im Quartier Unterstrass.
Abstract
Gemäss dem einstimmig gefällten Entscheid der I. Öffentlichrechtlichen Abteilung ist die Zulassung anonym auftretender Belastungszeugen ohne direkte Konfrontation mit dem Beschuldigten nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ausgeschlossen, wenn die Aussage den einzigen oder einen wesentlichen Beweis darstellt.
Abstract
Die im Scheidungsfall zu teilende Austrittsleistung der beruflichen Vorsorge ist gemäss einem Urteil des Eidgenössischen Versicherungsgerichts (EVG) auf den Zeitpunkt der Rechtskraft des Scheidungsurteils zu berechnen.
Abstract
Die Eidgenossenschaft muss den Bauern für ihre Einbussen im Zusammenhang mit dem Rinderwahnsinn definitiv keine Entschädigung zahlen.
Abstract
Die I. Öffentlichrechtliche Abteilung hat sich in ihrer Doppelsitzung vom Mittwoch mit der Pflicht von Kantonsparlamenten und Gemeindeversammlungen zur Begründung ablehnender Einbürgerungsentscheide befasst.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates hat das Bundesgesetz über die Freizügigkeit der Anwältinnen und Anwälte angepasst, um den neuen Studienstrukturen (Erklärung von Bologna) Rechnung zu tragen.
Abstract
Ab dem 1. Juni 2006 müssen Reiseangebote in der Werbung und in Katalogen mit dem Gesamtpreis ausgezeichnet werden. Im Gesamtpreis sind alle Zuschläge wie Hafen- und Flughafentaxen, Sicherheitsgebühren, Kerosinzuschläge, Ein- und Ausreisetaxen sowie sonstige nicht frei wählbare Abgaben einzuschliessen.
Abstract
Die Generalversammlung der UNO in New York hat die Schweiz heute in den UNO-Menschenrechtsrat gewählt. Der neue Rat tagt am 19. Juni 2006 in Genf zum ersten Mal.
Abstract
Es bleibt bei der klaren Abgrenzung zwischen Glücksspiel- und Geschicklichkeitsgeräten: Angesichts der überwiegend ablehnenden Stellungnahmen der Vernehmlassung verzichtet das EJPD darauf, durch eine Verordnungsrevision künftig mehr zufallsbestimmte Spielelemente innerhalb eines Geschicklichkeitsspiels zuzulassen.
Abstract
Die Kommission für Rechtsfragen des Nationalrates stimmt dem neuen Opferhilfegesetz zu und folgt weitgehend der Vorlage des Bundesrates.
Jusletter