Jusletter

Liebe Leserinnen und Leser

Jusletter feiert den 6. Geburtstag. Am 8. Mai 2000 erschien die erste Ausgabe. Die folgenden Kennzahlen charakterisieren das Wachstum von Jusletter: Die erste Ausgabe haben rund 400 Personen erhalten. Heute empfangen 14´450 Personen diese E-Mail. Davon haben 8´035 ein Passwort für den Zugriff auf die Volltexte, alle Universitäten haben passwortfreien Zugang. Bis heute sind rund 300 Ausgaben erschienen und 4´500 Beiträge publiziert worden. Jusletter ist die leserstärkste juristische Fachzeitschrift der Schweiz.

Nebst einer Rückschau auf Erreichtes und vergangene Zeiten gehören zu einem Geburtstag immer auch Geschenke. Unser Geschenk ist ein neuer Service, der Jusletter-Podcast. Einfach ausgedrückt heisst das: Wir lesen für Sie die E-Mail von Jusletter, nehmen dies digital auf und stellen Ihnen die Aufnahme als MP3-File zum Download zur Verfügung. So können Sie sich die E-Mail auf Ihrem Computer oder MP3-Player anhören (zum aktuellen Download vgl. oben rechts).

Zur heutigen Ausgabe:

Ein Grundbuch ist ein amtliches Verzeichnis von Grundstücken, in welchem u.a. Lage, Eigentumsverhältnisse und mit einem Grundstück verbundene Rechte eingetragen werden. Dr. Roland Pfäffli stellt in seinem Beitrag die Grundbuchorganisation, die Rechtskraft des Grundbuchs, dessen Bestandteile und die Öffentlichkeit des Grundbuchs vor. Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten gibt er dabei praktische Tipps in Bezug auf Bauhandwerkerpfandrechte und Scheidungen.

RA Dr. Eugénie Holliger-Hagmann widmet sich der Vernehmlassungsvorlage zu einem Produktsicherheitsgesetz. Dieses stellt eine Änderung des Bundesgesetzes über die Sicherheit von technischen Einrichtungen und Geräten dar. Ein zentraler Kritikpunkt der Autorin an der Vorlage ist die restriktive Umschreibung des Geltungsbereichs des Gesetzes. Das Vernehmlassungsverfahren läuft am 15. Juni 2006 ab.

RA Dr. Alfred Blesi bespricht zwei Bundesgerichtsentscheide. Es handelt sich um BGE 132 III 32 und BGE 131 III 606. Arbeitnehmenden einer Gesellschaft der damaligen SAirGroup (in casu SR Technics bzw. Gate Gourmet) wurde ein betriebliches Ruhegehalt versprochen. Beide Kläger machten vor Bundesgericht ihre ausstehenden Raten der Ruhegehälter gegenüber ihren (ehemaligen) Arbeitgeberinnen geltend. Im ersten Fall stützte sich das Bundesgericht auf Art. 333 OR, der die Wirkungen des Übergangs des Arbeitsverhältnisses regelt. Beim zweiten wandte es Art. 111 OR, also die Regelung zum Garantievertrag an.

Im Urteil 1A.12/2005 vom 9. März 2006 hat das Bundesgericht einer Informations-Übermittlung an die USA zugestimmt. Anlass war der Verdacht auf Insiderhandel im Jahre 1998 bezüglich Elsag Bailey-Aktien. RA Dr. Christoph Peter übersetzt das Urteil auszugsweise und bringt Bemerkungen an. 

Mit besten Grüssen
 
Nils Güggi