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Liebe Leserinnen und Leser

Am 15. Februar 2006 hat das deutsche Bundesverfassungsgericht § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes für nichtig erklärt. Der Paragraph regelte den Abschuss entführter Flugzeuge. Nikolai Iwangoff bespricht das Urteil.

Islamisches Recht bzw. der Vergleich des islamischen Rechts mit demjenigen westlicher Kulturen ist aktueller denn je. Das islamische Familienrecht ist dabei einer der meistdiskutierten Bereiche. Nahda Younis Shehada gibt einen Überblick über die historischen Hintergründe und über aktuelle Reformprojekte des islamischen Familienrechts.

Susanne Fankhauser rezensiert Band 10 des forum Gesundheitsrecht «Psychiatrie und Recht - Psychiatrie et Droit».

Mit besten Grüssen
 
Nils Güggi

PS: Seit kurzem ist «Lawsearch - Urteile ab 2000» online verfügbar (vgl. http://a2000.le.lawsearch.ch). Seit heute gibt es diesen Service auch für die Leitentscheide ( = BGE): http://atf.le.lawsearch.ch/lexreg.

Nikolai Iwangoff
Abstract

Gemäss dem Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts vom 15. Februar 2006 ist § 14 Abs. 3 des Luftsicherheitsgesetzes nichtig. Damit besteht für den deutschen Luftraum keine Legitimation für den Abschuss entführter Flugzeuge.

Nahda Younis Shehada
Abstract

Die Autorin gibt einen Überblick über die historischen Hintergründe und über aktuelle Reformprojekte des islamischen Familienrechts. Grundlage des Beitrags ist ihr Referat vom 2. Februar 2006 an der Universität Bern.

Susanne Fankhauser
Abstract

Psychiatrisch und juristisch Tätige sind in ihrem Alltag immer wieder herausgefordert, sich mit den Denkmodellen und den Arbeitsweisen der anderen Fachdisziplin auseinander zu setzen. Zwischen Psychiatrie und Recht gibt es viele Schnittstellen. Seit einigen Jahren wird die Bedeutung des interdisziplinären Dialogs an Tagungen vermehrt ins Zentrum gerückt. Der vorliegende Sammelband ist Ausfluss einer solchen Tagung der Schweizerischen Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie im Jahr 2003.

Peter Josi
Abstract

Das Bundesamt für Justiz (BJ) darf Ausländern keine Auskunft darüber erteilen, ob sie von ihrem Heimatland via Interpol international zur Verhaftung ausgeschrieben sind. Laut Bundesgericht ist dies einzig Sache der zuständigen Behörden des Heimatstaates.

Peter Josi
Abstract

Die Austrittsleistung der Pensionskasse ist unter den rechtskräftig geschiedenen Ehegatten auch dann zu teilen, wenn beim versicherten Ehegatten noch vor Durchführung der Teilung ein Vorsorgefall eintritt.

Markus Felber
Abstract

Das Bundesgericht hat die Verurteilung eines Oberarztes an der Abteilung Gynäkologie und Geburtshilfe des Kantonsspitals Obwalden bestätigt, dem eine verhängnisvolle Fehldiagnose vorgeworfen wird.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates ist auf die Vorlage zur schweizerischen Strafprozessordnung eingetreten und unterstützt das vom Bundesrat vorgeschlagene Strafverfolgungsmodell.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat bekräftigt seinen Willen, die Aufsicht über die Bundesanwaltschaft zur Verbesserung der Effizienz ausschliesslich einer Stelle zu übertragen.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat sich vorwiegend mit der 5. IV-Revision befasst und die Beratung der Neuordnung der Pflegefinanzierung weitergeführt. Ausserdem hat sie der parlamentarischen Initiative der SGK-N Wechsel, der Vorsorgeeinrichtung, sowie zwei Motionen des Nationalrats zugestimmt und verschiedene Berichte zur Kenntnis genommen.

Jurius
Abstract

Die Europäische Kommission hat am 26. April einen Richtlinienvorschlag angenommen, der Verletzungen geistigen Eigentums Einhalt gebieten soll und ihren am 12. Juli 2005 angenommenen Vorschlag ändert.

Jurius
Abstract

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen den in der Sendung «Kassensturz» von SF DRS ausgestrahlten Beitrag «Nutzlose Schulmedizin: Kassen zahlen Millionen für nichts» gutgeheissen. Abgewiesen hat sie dagegen eine Beschwerde gegen einen Beitrag von «10 vor 10» zu den Auswirkungen der Personenfreizügigkeit in Grossbritannien.