Jusletter

Erben haften nicht

Einstellung des Verfahrens gegen Toten

  • Autor/Autorin: fel.
  • Rechtsgebiete: Erbrecht
  • Zitiervorschlag: fel., Erben haften nicht, in: Jusletter 12. Juni 2006
Stirbt ein Angeschuldigter, bevor ihm beim Abschluss des Strafverfahrens Prozesskosten auferlegt werden können, sind diese laut einem Urteil des Bundesgerichts grundsätzlich vom Staat zu tragen.

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