Medien zu Recht informiert
Für das Bundesgericht ist unerheblich, dass die Präsidentin der Schweizerischen Patientenorganisation (SPO) im Streit mit dem Chefarzt an der Chirurgieklinik des Kantonsspitals St. Gallen um Operationen an Privatpatienten die ihr zugegangenen Informationen nicht nur Behörden und Fachkreisen, sondern auch Medienschaffenden zukommen liess.
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