Vogelgrippe – Die Schweiz trifft vorbeugende Massnahmen
Die Schweiz hat am 29. September 2006 beschlossen, vorbeugende Massnahmen zu treffen, um das einheimische Geflügel vor der Vogelgrippe zu schützen. Ab dem 15. Oktober 2006 ist die Freilandhaltung im Umkreis von einem Kilometer um die grösseren Seen und Flüsse im Mittelland verboten. Zudem wird die Überwachung der Wildvögel fortgesetzt.
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