Brückensprung mit Kajak als Wagnis
Suva-Leistungen zu Recht halbiert
Die Suva hat ihre Leistungen für einen verunfallten Kajakfahrer zu Recht halbiert. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat auf Beschwerde des Wassersportlers bestätigt, dass sein Sprung mit dem Kajak von der sieben Meter hohen alten Aarebrücke in Olten versicherungsrechtlich als Wagnis einzustufen ist und die Unfallversicherung ihre Zahlungen deshalb kürzen durfte.
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