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Liebe Leserinnen und Leser

Dr. iur. Edgar Imhof widmet sich der Rechtsprechung zum koordinierenden Sozialrecht des FZA/EFTA-Übereinkommens. Er stellt fünf grundlegende Prinzipien vor und beschäftigt sich mit den Auswirkungen des Übereinkommens auf die einzelnen Sozialversicherungszweige. Dabei verarbeitet er auch die bis Juni 2006 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum materiellen Koordinationsrecht.

RA Dr. iur. Silvio Venturi und RA Dr. iur. Pascal G. Favre befassen sich mit den Urteilen 4P.110/2006 und 4C.202/2005 vom 17. Juli 2006 («Renonciation anticipée à former un recours de droit public: Revirement de jurisprudence»).

RA Dr. Daniel Glasl analysiert das Urteil 4C.48/2005 vom 13. Mai 2005 und BGE 132 III 342. In ersterem bestätigt das Bundesgericht seine im Urteil zum Fall Biber angepasste Praxis zur Geltendmachung von Verantwortlichkeitsansprüchen durch Direktgeschädigte im Konkurs der Aktiengesellschaft. Im zweiten Entscheid bekräftigt das Bundesgericht die Aktivlegitimation des Abtretungsgläubigers aufgrund der rechtskräftigen Kollokation und sein Recht auf Vorausbefriedigung aus dem Prozesserlös. Weiter lässt es entgegen der bisherigen Praxis die Verrechnung des Verantwortlichkeitsanspruches mit einer kollozierten Forderung des beklagten Organs zu.

Die Hoheitsverhältnisse am Bodensee und damit auch der Grenzverlauf zwischen den drei Anrainerstaaten Schweiz, Deutschland und Österreich sind nicht geklärt. Es herrscht noch immer ein unentschiedener Theorien-Streit (Kondominiums-, Halden-, Realteilungstheorie). Marie-Louise Gächter-Alge widmet sich in in diesem ersten Teil ihres zweiteiligen Aufsatzes dieser Problematik. Im zweiten Teil wird sie sich mit den Zusammenarbeitsformen der drei Anrainerstaaten beschäftigen.

Mit besten Grüssen 
Nils Güggi

Edgar Imhof
Abstract

Das koordinierende Sozialrecht des FZA/EFTA-Übereinkommens beruht auf fünf Grundsätzen. Bei konsequenter Anwendung dieser Grundsätze auf eurointernationale Fragestellungen kann die Lösung in einer Vielzahl von Fällen prognostiziert werden, ohne bereits die komplexen Bestimmungen der Koordinationsverordnung Nr. 1408/71 zu konsultieren. Der vorliegende Aufsatz stellt diese fünf Prinzipien anhand von Beispielen aus dem schweizerischen Sozialversicherungsrecht dar. Weiter beschreibt er die Auswirkungen des FZA/EFTA-Übereinkommens auf die einzelnen Sozialversicherungszweige. Dabei wird die bis Juni 2006 ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung zum materiellen Koordinationsrecht umfassend eingearbeitet.

Silvio Venturi
Pascal G. Favre
Abstract

Le 17 juillet 2006, le Tribunal fédéral a rendu un arrêt qui devrait appeler à plus de prudence dans la formulation des clauses contractuelles d'attribution de juridiction. Le Tribunal fédéral a en effet considéré que, dans les litiges soumis à la juridiction ordinaire, il était possible de renoncer d'avance à interjeter un recours de droit public pour cause d'arbitraire, abandonnant par là une jurisprudence datant de 1945; il a par ailleurs implicitement admis que la renonciation anticipée à former un tel recours n'avait pas besoin d'être expresse, contrairement à ce qui vaut en matière d'arbitrage international. Malgré la portée de sa décision, le Tribunal fédéral a renoncé à la publier.

Daniel Glasl
Abstract

Das Karussell im Reigen der Rechtsprechungspraxis zum Verantwortlichkeitsrecht dreht sich weiter: Mit den besprochenen Entscheiden hat das Bundesgericht zwei weitere – bedeutende – Urteile zur aktienrechtlichen Verantwortlichkeit gefällt. Im ersten Entscheid bestätigt es die mit dem Urteil im Fall «Biber» modifizierte «X.Corporation»-Doktrin, wonach im Konkurs die Klagebefugnis für eine Verantwortlichkeitsklage des unmittelbar Geschädigten bei gleichzeitiger Schädigung der Gesellschaft eingeschränkt wird. Im zweiten (publizierten) Urteil bekräftigt das Bundesgericht die Aktivlegitimation des Abtretungsgläubigers aufgrund der rechtskräftigen Kollokation und sein Recht auf Vorausbefriedigung aus dem Prozesserlös, und es verwirft den Einwand der Vorinstanz, dem Abtretungsgläubiger fehle es mangels materieller Begründetheit seiner Forderung an einem Rechtsschutzinteresse. Entgegen der bisherigen Praxis lässt das Gericht sodann die Verrechnung des Verantwortlichkeitsanspruches mit einer kollozierten Forderung des beklagten Organs im Grundsatz zu. Ob damit die Einredebeschränkung der seit 1991 konstanten «Raschein»-Doktrin insgesamt aufgegeben wird, ist fraglich.

Marie-Louise Gächter-Alge
Abstract

Es sind zwei unterschiedliche, wenn nicht auf den ersten Blick gar widersprechende Facetten, die den Bodensee für jeden Juristen zu einem spannenden Thema machen. Einerseits stellt der nicht festgelegte Grenzverlauf im See zwischen den drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland ein Kuriosum im europäischen Raum dar, andererseits stösst die beispiellose Integration der Bodenseeanrainer in ein institutionalisiertes Beziehungsgeflecht auf weltweite Beachtung und Anerkennung. Die Bedingungen und Voraussetzungen, die diese beiden besonderen Situationen ermöglicht haben, sind Thema des folgenden, in zwei Teilen (1. Teil: Hoheitsverhältnisse, 2. Teil: Formen der Zusammenarbeit) erscheinenden Aufsatzes.

Markus Felber
Abstract

Wer jemanden zum Oralverkehr zwingt, muss dafür ungefähr gleich hart bestraft werden wie für eine unter vergleichbaren Umständen erfolgte Vergewaltigung.

Peter Josi
Abstract

Wer mit teilweise vereister Frontscheibe fährt, muss mit einem mindestens einmonatigen Entzug des Führerausweises rechnen.

Peter Josi
Abstract

Die Suva hat ihre Leistungen für einen verunfallten Kajakfahrer zu Recht halbiert. Das Eidgenössische Versicherungsgericht (EVG) hat auf Beschwerde des Wassersportlers bestätigt, dass sein Sprung mit dem Kajak von der sieben Meter hohen alten Aarebrücke in Olten versicherungsrechtlich als Wagnis einzustufen ist und die Unfallversicherung ihre Zahlungen deshalb kürzen durfte.

Peter Josi
Abstract

Der «Kassensturz» und das Konsumentenmagazin «Saldo» haben mit einem Bericht über schädliche Stoffe in Handcrèmes keinen unlauteren Wettbewerb betrieben. Das Bundesgericht hat die Berufung des Importeurs der Hautcrème «Tal» abgewiesen, die im Test von 2002 schlecht abgeschnitten hatte.

Peter Josi
Abstract

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gegen das Hafenprojekt «Christoffel» in Feldmeilen gutgeheissen. Gemäss den Lausanner Richtern erlaubt es das Gesetz nicht, eine Ausnahmebewilligung für die Beseitigung der Ufervegetation durch Ausbaggerung des Seegrundes zu erteilen.

Peter Josi
Abstract

Der Güterbahnhof in Zürich Aussersihl wird nicht unter Denkmalschutz gestellt. Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Heimatschutzes nicht eingetreten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat will die Steuerzahlenden motivieren, ihr bisher unversteuertes Vermögen zu deklarieren. Erben sollen bei Offenlegung der Steuerhinterziehung des Erblassers von einer tieferen Nachsteuer profitieren.

Jurius
Abstract

Die Änderung der Verfassung des Kantons Genf, welche die Schaffung eines Rechnungshofes vorsieht, ist insgesamt mit dem Bundesrecht vereinbar. Die Bestimmung, welche die Wahl an den Rechnungshof Laien vorbehält, widerspricht allerdings dem übergeordneten Recht.

Jurius
Abstract

Die Gebühren für die Eintragung einer Marke und die Patentjahresgebühren für das 5. und 6. Jahr werden um über 20 Prozent gesenkt; neben weiteren Gebührensenkungen werden auch rund 70 Gebühren des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) ersatzlos gestrichen.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Oktober 2006 die Änderung des Verteilschlüssels für Jahres- und Kurzaufenthalter aus Nicht-EU/EFTA-Staaten beschlossen.

Jurius
Abstract

Die Erträge aus der Besteuerung von Flugtreibstoffen sollen künftig nicht mehr dem Strassenverkehr zugute kommen, sondern für Massnahmen in den Bereichen Umweltschutz, technische Sicherheit und Schutzmassnahmen innerhalb der Luftfahrt verwendet werden.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat die Detailberatung über die Änderung des Urheberrechtsgesetzes aufgenommen.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Rechtsfragen des Ständerates (RK-S) hat die Differenzen in der Vorlage zur Revision des Umweltschutzgesetzes beraten.

Jurius
Abstract

Der Aufbau der Eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde schreitet planmässig voran: Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 fünf Mitglieder des Verwaltungsrates gewählt und gleichzeitig die organisatorischen Bestimmungen des Bundesgesetzes über die Zulassung und Beaufsichtigung der Revisorinnen und Revisoren auf den 1. November 2006 in Kraft gesetzt.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat am 18. Oktober 2006 das Vernehmlassungsverfahren zu einem Entwurf für ein Bundesgesetz über die Schweizerische Landeswerbung eröffnet. Er schlägt vor, die Institutionen des Bundes, welche mit gesetzlichen Kommunikationsaufträgen im Ausland tätig sind, in einer einzigen und bereichsübergreifenden Organisation zu bündeln.

Jurius
Abstract

Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Ständerats (SGK-S) hat die Beratung der Vorlage über die Förderung von Managed Care grundsätzlich beendet. Ein Antrag, die durch alternative Versicherungsmodelle erzielten Kosteneinsparungen in den Risikoausgleich einzubeziehen, wurde aber ausgesetzt, um zusätzliche Informationen zu erhalten.

Jurius
Abstract

Ab 6. November 2006 gelten für Flüge ab der Schweiz neue Regeln beim Handgepäck. Dies betrifft insb. den Transport von Flüssigkeiten.

Jurius
Abstract

Der Bundesrat hat beschlossen, das Bundesgesetz über die Harmonisierung der Einwohnerregister und anderer amtlicher Personenregister (RHG) am 1. November 2006 teilweise in Kraft zu setzen.