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Liebe Leserinnen und Leser

Plant ein Arbeitgeber eine Massenentlassung, muss er nach Art. 335g OR dem kantonalen Arbeitsamt eine Anzeige mit den Ergebnissen der Konsultation und weiteren Angaben zur beabsichtigten Massenentlassung zustellen. RA Dr. iur. Alfred Blesi befasst sich mit BGE 132 III 406 und der Frage nach den Rechtsfolgen, wenn die Anzeige nicht erfolgt.

In einem Verein sind schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage unzulässig. Die Verletzung der Verfahrensregel macht sowohl den Beschluss der Delegiertenversammlung als auch den darauf gestützten Beschluss der Generalversammlung ungültig. Simon Wolfer bespricht BGE 132 III 503.

In Jusletter 23. Oktober 2006 erschien Teil I des Aufsatzes von Marie-Louise Gächter-Alge zu den völkerrechtlichen Hoheitsverhältnissen am Bodensee. Sie widmete sich dem Theorien-Streit rund um den Grenzverlauf am Bodensee. In Teil II beschäftigt sie sich nun mit der Kooperation der Anrainerstaaten. Sie orientiert über die grenzüberschreitenden Netzwerke und ihre Institutionen.

RA Dr. iur. Marco Itin widmet sich der französischen Loi Badinter und gibt praktische Tipps. Die Loi Badinter regelt den Schutz des Verletzten bei Verkehrsunfällen und die Entschädigungspflicht des Versicherers.

RA Dr. iur. Vincenzo Amberg rezensiert «Neue Betätigungsfelder für Rechtsanwälte der EU in der Schweiz und Schweizer Rechtsanwälte in der BRD/EU» von Hermann Thebrath.

Mit besten Grüssen 
Nils Güggi

Alfred Blesi
Alfred Blesi
Abstract

Im Verfahren der Massenentlassung muss die Arbeitgeberin dem kantonalen Arbeitsamt eine Anzeige mit den Ergebnissen der Konsultation und weiteren Angaben zur beabsichtigten Massenentlassung zustellen. Das Bundesgericht äussert sich in BGE 132 III 406 zu den Rechtsfolgen bei unterlassener Anzeige.

Simon Wolfer
Abstract

Das Bundesgericht stellt im Entscheid vom 8. Juni 2006 fest, dass schriftliche Mehrheitsentscheidungen einer Delegiertenversammlung ohne statutarische Grundlage unzulässig sind. Das Urteil wird kurz zusammengefasst und insbesondere vor dem Hintergrund der steten Weiterentwicklung moderner Kommunikationsformen besprochen.

Marie-Louise Gächter-Alge
Abstract

Sind es die landschaftliche Homogenität der Bodenseeregion, die gemeinsamen kulturellen Wurzeln ihrer Bewohner oder aber die fehlende Grenzziehung im Bodensee, die diese Region zu einem beispiellosen grenzüberschreitenden Handlungsraum aller drei Anrainerstaaten Schweiz, Österreich und Deutschland machen? Die Frage nach den Beweggründen dieser beispiellosen Kooperation sowie eine Darstellung der grenzüberschreitenden Netzwerke, ihrer Institutionen sowie ihrer rechtlichen Grundlagen sind Gegenstand des folgenden Beitrages. Die hier behandelte praktische Seite der Hoheitsverhältnisse am Bodensee knüpft an den Beitrag in Jusletter 23. Oktober 2006 an, in welchem die theoretischen Grundlagen der völkerrechtlichen Verhältnisse am Bodensee erklärt wurden.

Marco Itin
Abstract

Bei einem Verkehrsunfall in Frankreich kommt das französische Recht und insbesondere die französische Loi Badinter zu Anwendung. Dieses Gesetz sieht einen weitgehenden Schutz des Verletzten mit einer weitgehenden Entschädigungspflicht des Versicherers vor.

Vincenzo Amberg
Vincenzo Amberg
Abstract

Mit dieser sehr lesenswerten Publikation, welche von der Handelskammer Deutschland/Schweiz herausgegeben wurde, schliesst der (deutsche) Verfasser eine wesentliche Lücke. Soweit ersichtlich, hat sich erstmals ein Praktiker mit Erfolg die Mühe genommen, Anwältinnen und Anwälten, welche grenzüberschreitend tätig werden wollen, ein sorgfältig ausgearbeitetes, umfassendes und in übersichtlicher Form dargestelltes, kurz: ein sehr hilfreiches Vademekum, zur Verfügung zu stellen.

Peter Josi
Abstract

Ein Basler Anwalt hat laut Bundesgericht mit einem Inserat an die Adresse von Behring-Geschädigten gegen das Verbot des Erfolgshonorars und das Gebot der objektiven Werbung verstossen.

Peter Josi
Abstract

Väter dürfen Unterhaltszahlungen für ein Kind laut Bundesgericht auch dann von ihrem steuerbaren Einkommen abziehen, wenn sie mit der alleine sorgeberechtigten Mutter im Konkubinat zusammenleben.

Peter Josi
Abstract

Die Eidgenössische Rekurskommission für die Staatshaftung (HRK) hat Dieter Behring eine Zahlung von 71'000 Fr. wegen angeblich widerrechtlicher Haft verweigert.

Jurius
Abstract

Die NEK-CNE will die Prinzipien des Schutzes des Lebens und der Fürsorge gegenüber Sterbehilfeorganisationen stärken. Organisierte Suizidbeihilfe soll sich auf Menschen mit schwerem, kranheitsbedingtem Leiden beschränken. Bei der Abklärung braucht es mehrmalige persönliche Gespräche.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Umwelt, Raumplanung und Energie des Nationalrates (UREK-N) ist dem ständerätlichen Vorschlag einer nationalen Netzgesellschaft gefolgt, die sowohl Betreiberin als auch Eigentümerin des Übertragungsnetzes werden soll.

Jurius
Abstract

Die Schweiz und Mexiko wollen bei der Bekämpfung der internationalen Kriminalität enger zusammenzuarbeiten. Zu diesem Zweck hat der Bundesrat am 25. Oktober 2006 die Botschaft zur Ratifikation des bilateralen Rechtshilfevertrags in Strafsachen verabschiedet.

Jurius
Abstract

Die Schweizerische Asylrekurskommission ist in einem Grundsatzurteil zum äthiopischen Phänomen der Entführung junger Frauen zwecks Heirat zum Schluss gekommen, dass die betroffenen Frauen unter bestimmten Voraussetzungen die Flüchtlingseigenschaft erfüllen.

Jurius
Abstract

Auf Initiative der Eidgenössischen Ausländerkommission (EKA) und mit der Unterstützung durch die KKJPD haben sich zehn Kantonsregierungen sowie die Stadt Bern bereit erklärt, bei der Prüfung von Härtefallgesuchen von Sans Papiers enger zusammenzuarbeiten.

Jurius
Abstract

Die Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerates (WAK-S) hat bei der Beratung der Agrarpolitik 2011 beschlossen, für die landwirtschaftlichen Produktionsmittel Parallelimporte zuzulassen und damit die Produktionskosten in der Landwirtschaft zu senken.

Jurius
Abstract

Die Staatspolitische Kommission des Nationalrates (SPK-N) bedauert, dass von Bundesrat Christoph Blocher in der Sitzung vom 14. September 2006 gemachte Aussagen in verschiedenen Medien an die Öffentlichkeit gelangt sind.

Jurius
Abstract

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) hat einen Gesetzentwurf zur Reform der Juristenausbildung vorgelegt. Ziel ist eine echte Anwaltsausbildung im Anschluss an das erste Examen und somit eine Abkehr vom bisherigen «Einheitsjuristen».