Jusletter

Sterbehilfeorganisationen sollen staatlich beaufsichtigt werden

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sterbehilfeorganisationen sollen staatlich beaufsichtigt werden, in: Jusletter 30. Oktober 2006
Die NEK-CNE will die Prinzipien des Schutzes des Lebens und der Fürsorge gegenüber Sterbehilfeorganisationen stärken. Organisierte Suizidbeihilfe soll sich auf Menschen mit schwerem, kranheitsbedingtem Leiden beschränken. Bei der Abklärung braucht es mehrmalige persönliche Gespräche.

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