Stammaktien entscheiden
Zur Wahl des Prozessvertreters für Verantwortlichkeitsklagen
Die aktienrechtliche Bestimmung, wonach der Beschluss zur Anhebung einer Verantwortlichkeitsklage in der Generalversammlung einer Mehrheit der Stimmen und des Kapitals bedarf, gilt laut einem Urteil des Bundesgerichts auch für die Wahl eines allfälligen Prozessbeistands, der das beschlossene Verfahren gegen den Verwaltungsrat führen soll.
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