Jusletter

Verwendung der AHV-Nummer in den Kantonen

Stellungnahme von EDÖB und privatim

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Rechtsgebiete: Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Verwendung der AHV-Nummer in den Kantonen, in: Jusletter 4. Dezember 2006
Aus Sicht des Datenschutzes ist die Verwendung der AHV-Versichertennummer in den Kantonen als genereller Personenidentifikator durch eine sorgfältige Gesetzgebungsarbeit demokratisch zu legitimieren.

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