UVEK-Verordnung zum Herkunftsnachweis für Strom tritt in Kraft
Am 20. Dezember 2006 ist die UVEK-Verordnung über den Nachweis der Produktionsart und der Herkunft von Elektrizität in Kraft getreten. Die Schweiz erhält damit klare rechtliche, diskriminierungsfreie und EU-kompatible Rahmenbedingungen für die Ausstellung von Herkunftsnachweisen für Strom.
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