Mobilfunkantennen auf Strommasten
Künftig nicht mehr ohne kantonale Baubewilligung
Der Bau von Mobilfunkantennen auf Masten von elektrischen Leitungen oder auf anderen Starkstromanlagen bedarf künftig einer kantonalen Bewilligung.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare