Jusletter

Das Mittel zur Suizidbeihilfe und das Recht auf den eigenen Tod

  • Autor/Autorin: Christian Schwarzenegger
  • Rechtsgebiete: Straftaten gegen Leib und Leben
  • Zitiervorschlag: Christian Schwarzenegger, Das Mittel zur Suizidbeihilfe und das Recht auf den eigenen Tod, in: Jusletter 19. März 2007
Das Bundesgericht verneint im BGE 2A.48/2006 und 2A.66/2006 vom 3. November 2006 im Rahmen der organisierten Suizidbeihilfe einen verfassungsrechtlichen Anspruch auf Abgabe einer tödlichen Dosis Natrium-Pentobarbital ohne Rezept.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Die Bedeutung von Natrium-Pentobarbital für die organisierte Suizidbeihilfe
  • 2. Die Ausgangslage
  • 3. Die Entscheidung des Bundesgerichts (BGE 2A.48/2006 und 2A.66/2006)
  • 3.1. Das anwendbare Bundesrecht verlangt grundsätzlich ein ärztliches Rezept
  • 3.2. Auch das internationale Recht setzt eine ärztliche Rezeptpflicht voraus
  • 3.3. Die Ausnahmeregelungen über eine Abgabe ohne ärztliches Rezept beschränken sich auf Notsituationen, die bei einer organisierten Suizidbeihilfe nicht erfüllt sind
  • 3.4. Verletzt das geltende Heilmittel- und Betäubungsmittelrecht die von der Verfassung und der EMRK garantierten Freiheitsrechte des Suizidwilligen?
  • 3.5. Die Voraussetzungen für die Beschränkung des Selbstbestimmungsrechts des Suizidwilligen sind im vorliegenden Fall erfüllt (Art. 36 BV)
  • 3.6. Unter welchen Voraussetzungen ist eine Verschreibung von Natrium-Pentobarbital nach den anerkannten ärztlichen Berufs- und Standesregeln möglich?
  • 3.7. Ist Suizidbeihilfe bei Personen mit psychischen Störungen unter diesen Voraussetzungen überhaupt möglich?
  • 4. Die Bedeutung des Bundesgerichtsentscheids

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