Bundesrat setzt Transplantationsgesetz auf 1. Juli 2007 in Kraft
Der Bundesrat hat das Transplantationsgesetz vom 8. Oktober 2004 zusammen mit vier Ausführungsverordnungen auf den 1. Juli 2007 in Kraft gesetzt. Die Schweiz verfügt damit erstmals über eine umfassende Bundesregelung auf dem Gebiet der Transplantationsmedizin.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare