Bestätigter Schuldspruch im Fall Guido A. Zäch
16 Monate Gefängnis bedingt wegen Veruntreuung
Das Bundesgericht hat die Verurteilung des früheren Chefarztes am Paraplegikerzentrum Basel bzw. Nottwil, Guido A. Zäch, bestätigt und die vom Betroffenen eingereichte Nichtigkeitsbeschwerde ebenso abgewiesen wie seine staatsrechtliche Beschwerde.
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