Rückzug von fünf Vorbehalten zum UNO-Pakt II und zur Kinderrechtskonvention
Der Bundesrat hat am 4. April 2007 beschlossen, mehrere Vorbehalte zum Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte (UNO-Pakt II) und zum Übereinkommen über die Rechte des Kindes (CRC) zurückzuziehen. Der Rückzug der Vorbehalte kann aufgrund der Inkraftsetzung bzw. Revision diverser Bundesgesetze erfolgen.
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