Keine Direttissima bei Willkür
Knapper Entscheid für Weiterführung der bisherigen Praxis
Auch unter dem seit Jahresbeginn geltenden neuen Verfahrensrecht des Bundesgerichtsgesetzes ist das höchste Gericht nicht bereit, vorbehaltlos auf eine mit subsidiärer Verfassungsbeschwerde erhobene Willkürrüge einzutreten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare