Allgemeine Maulkorbpflicht ist verfassungswidrig
Genfer Reglement teilweise aufgehoben
Das Bundesgericht hat eine Bestimmung als verfassungswidrig aufgehoben, welche die Halter sämtlicher Hunde dazu verpflichtete, ihren Vierbeinern in öffentlichen Parks des Kantons Genf einen Maulkorb zu verpassen.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare