Das Bundesverwaltungsgericht bekennt erstmals Farbe...
Anmerkungen zum Urteil B-7436/2006 vom 21. Februar 2007 (Red Bull)
Am 21. Februar 2007 entschied das Bundesverwaltungsgericht in einem der ersten auf seiner Website publizierten Entscheide zum Markenrecht darüber, ob das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum die Eintragung einer abstrakten Zweifarbenmarke rechtmässig verweigert hatte. Der vorliegende Beitrag setzt sich kritisch mit dem Urteil auseinander. Die Autoren stimmen dem Urteil im Ergebnis grundsätzlich zu, machen aber gleichzeitig deutlich, dass das Gericht es vermieden hat, für die zukünftige Eintragungspraxis wesentliche Fragen klar zu beantworten.
Inhaltsverzeichnis
- I. Das Urteil B-7436/2006 des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Februar 2007
- 1. Sachverhalt (Zusammenfassung)
- 2. Die Erwägungen 2-8 des Bundesverwaltungsgerichts im Wortlaut
- II. Bemerkungen zum Urteil
- 1. Einleitung
- 2. Grundsätzliche Markenfähigkeit konturloser Farben (Erw. 2)
- 3. Übersicht über die Voraussetzungen für die Eintragung abstrakter Farbmarken (Erw. 3)
- 4. Formelle Anforderungen an die Anmeldung (Erw. 3, 7.1, 7.2 und 7.5)
- 5. Anforderungen an die Verkehrsdurchsetzung (Erw. 4-6)
- 6. Absolutes Freihaltebedürfnis (Erw. 7)
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